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Ihre Ansprechpartnerin
Michaela KrexDual Career Service
E-Mail: michaela.krex@zv.uni-siegen.de
Tel.: +49 (0)271/740-4827
Fax: +49 (0)271/740-14827
Servicezeiten:
Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Und nach Vereinbarung
Formalitäten und Informationen
Unter den nachfolgenden Links finden Sie hilfreiche Informationen und Formulare, die Ihnen den Start in Siegen und Umgebung erleichtern sollen.
Formalitäten | Administratives
- Stadt Siegen: Nützliche Tipps für Ihren Umzug
- Anmeldung Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (innerhalb einer Woche nach Einzug!) In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht, d.h. wenn Sie für mindestens 2 Monate in Deutschland leben und eine dauerhafte Unterkunft gefunden haben, sind Sie verpflichtet, sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach Einzug in die Wohnung anzumelden.)
- Bürgerservice – Dienstleistungen von A bis Z
- Bürgerservice – Stichwort Lebenslagen
- Deutsche Rentenversicherung
- Deutsche Sozialversicherung
- Download Broschüre des Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein (inkl. Informationen zu Ansprechpartnern, Standorten und Kontakten der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein)
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (GKV-Spitzenverband DVKA)
- Gesetzliche Krankenversicherungsträger
- PrivateKrankenversicherung.net
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Kfz-Zulassung: Ab dem 1. Juli 2012 können Fahrzeughalter in NRW frei wählen, ob sie bei einem Umzug innerhalb des Landes NRW ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen beibehalten oder gegen ein Nummernschild des neuen Zulassungsbezirkes tauschen. Eine Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirkes ist jedoch weiter erforderlich. (Voraussetzungen für die Beibehaltung des Kennzeichens sind: Der Umzug findet innerhalb Nordrhein-Westfalens statt. Der Halter des Fahrzeuges bleibt gleich. Das Fahrzeug muss zugelassen sein.) Nachdem der Fahrzeughalter sich bei der Meldebehörde des Zuzugortes angemeldet hat, muss er nur noch mit seinem Personalausweis oder Reisepass, der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie dem letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung zur Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirkes gehen, um dort die Umschreibung des Fahrzeuges zu beantragen.
- Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
- (Sozial-)Versicherungen
- Verwaltungsstandorte
- Wunschkennzeichen
- Bundesministerium für Gesundheit | Krankenversicherung
- Bundesministerium der Finanzen | Beitragsbemessungsgrenze
Links und Informationen für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Aufenthaltstitel (Informationen zu Einreise und Aufenthalt von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten - Quelle: www.hrk.de)
- Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten - Faltblatt der Hochschulrektorenkonferenz
- "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)" (Herausgeber und Redaktion: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge & Bundesministerium des Innern) | Der Ihnen von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EG und Blaue Karte EU) wurde bisher als Etikett in Ihr Reisedokument eingeklebt. Ab dem 1. September 2011 wird der „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Dieser wird für alle Drittstaatsangehörigen als eigenes Dokument ausgestellt. Das Verfahren gilt auch für Bescheinigungen über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte und Aufenthaltserlaubnis für Schweizer), die bisher als eigenständige Dokumente im Papierformat für Angehörige von EU-Bürgern und Schweizer nebst Familienangehörigen ausgestellt wurden.
- Anerkennungs-Finder (wichtige Informationen zum Anerkennungsverfahren für einen im Ausland erworbenen Abschluss)
- Auswärtiges Amt - Einreise und Aufenthalt
- Beschäftigungsverordnung
- Beschäftigungsverordnung - Einzelnorm: Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- DA-Beschäftigungsverordnung
- EURAXESS: Informationen für international mobile Wissenschaftler, die nach Deutschland kommen
- Informationen für Staatsangehörige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
- Migra-Info - Informationen für Migrantinnen
- Nützliche Informationen zum Thema „Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten EU Staaten, Türkei"
- Nützliche Informationen zum Thema „Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten aller Staaten außer EU-Staaten und Türkei“
- Visabestimmungen (Quelle: Auswärtiges Amt)
- Zuwanderungsgesetz (Quelle: Auswärtiges Amt)
Kontakte und Links vor Ort
- Ausländerbehörde der Stadt Siegen (Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Vorlaufzeit: 2 bis 3 Wochen zu Semesterbeginn!)
- Ausländerbehörde Kreis Siegen-Wittgenstein
- Kreis Siegen-Wittgenstein | Informationen und Formulare (Ausländerwesen)
Informationen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein sowie den Nachbarstädten, -gemeinden und -kreisen
Der Kreis Siegen-Wittgenstein
- Stadt Bad Berleburg
- Stadt Bad Laasphe
- Gemeinde Burbach
- Gemeinde Erndtebrück
- Stadt Freudenberg
- Stadt Hilchenbach
- Stadt Kreuztal
- Stadt Netphen
- Gemeinde Neunkirchen
- Stadt Siegen
- Gemeinde Wilnsdorf
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