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Katalog plus
Ihre Ansprechpartnerin

Michaela Krex
Dual Career Service


E-Mail: michaela.krex@zv.uni-siegen.de
Tel.: +49 (0)271/740-4827
Fax: +49 (0)271/740-14827

Servicezeiten:
Montag - Donnerstag
08:30 - 13:30 Uhr
Und nach Vereinbarung

Formalitäten und Informationen

 

FormalesUnter den nachfolgenden Links finden Sie hilfreiche Informationen und Formulare, die Ihnen den Start in Siegen und Umgebung erleichtern sollen.

 

Formalitäten | Administratives 

  • Anmeldung Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz in Siegen (innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei einem Bürgerbüro Ihrer Wahl!) In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht, d.h. wenn Sie für mindestens 2 Monate in Deutschland leben und eine dauerhafte Unterkunft gefunden haben, sind Sie verpflichtet, sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung anzumelden. Seit dem 1. November 2015 sind Vermieter wieder verpflichtet, dem Mieter den Ein- bzw. Auszug  für das Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung – auch unter den Namen Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbestätigung bekannt - soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.

 

Links und Informationen für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 

 

Kontakte und Links vor Ort 

 

Informationen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein sowie den Nachbarstädten, -gemeinden und -kreisen

Der Kreis Siegen-Wittgenstein


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