Gleitende Arbeitszeit
Viele Beschäftigte können im Rahmen der zugrundeliegenden Dienstvereinbarung innerhalb eines Zeitraums von 7.00 bis 19.30 Uhr über den Dienstbeginn und das Dienstende selbst bestimmen.
Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit
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