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Katalog der UB Siegen

Erkrankung eines Kindes

  

Sollte Ihr krankenversichertes Kind erkranken und keine weitere Person aus demselben Haushalt für die notwendige Betreuung zur Verfügung stehen, haben gesetzlich krankenversicherte Mütter und Väter je Kalenderjahr Anspruch auf 10 (Alleinerziehende auf 20) Tage unbezahlte Freistellung von der Arbeit für jedes Kind. Voraussetzung ist u.a. dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall Krankengeld. Dieser Anspruch besteht in jedem Kalenderjahr für Versicherte maximal für 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für maximal 50 Arbeitstage.

  

Weitere Informationen:

 

5. Sozialgesetzbuch § 45 Abs. 1 + 2

  

 

 

 

Eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts ist unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer von vier Tagen möglich, wenn der oben genannte Anspruch nicht besteht (z.B. bei Krankenversicherung des Kindes bei privater Krankenkasse). Auch eine kurzfristige Arbeitsbefreiung ohne Entgelt ist möglich, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.

 

TV-L § 29 Abs. 1 e/bb und TV-L § 29 Abs. 3