Telearbeit
An der Universität Siegen ermöglicht die alternierende Telearbeit sowohl den wissenschaftlichen als auch den nichtwissenschaftlichen Beschäftigten, einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus zu erbringen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens ein minderjähriges Kind haben, einen Angehörigen betreuen oder pflegen oder dass gesundheitliche Gründe vorliegen. Außerdem muss die Struktur des Arbeitsplatzes alternierende Telearbeit zulassen und die/der Vorgesetzte zustimmen.
Ansprechpersonen:
- die Personalverwaltung (Frau Wigger, Telefon 0271 740-4821, Mail anja.wigger@zv.uni-siegen.de)
- der für Sie zuständige Personalrat:
- WPR (Telefon 0271 740-3364/740-4285, Mail wpr@personalrat.uni-siegen.de)
- NWPR (Telefon 0271 740-2115, Mail nwpr@personalrat.uni-siegen.de)
- die Gleichstellungsbeauftragte (Telefon 0271 740-3171, Mail gleichstellungsbeauftragte@uni-siegen.de)



