Beurlaubung und Semesterbeitrag
Studierende werdende Mütter zahlen bei einer Beurlaubung in dem Semester, in das die Geburt des Kindes fällt, keine Semestergebühren.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Studierendensekretariat
Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Studierendensekretariat