Elterngeld
Änderungen beim Elterngeld ab 01. Januar 2013. Nähere Informationen bekommen Sie hier
Geltende Regelungen zum Elterngeld bei Geburt des Kindes bis zum 31.12.2012:
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die in Höhe von 65 - 67% des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens bis zum max. 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt wird und mindestens 300 Euro bzw. maximal 1800 Euro beträgt. Dabei dient das gemittelte Nettoeinkommen der 12 bzw. 14 Monate vor der Geburt des Kindes als Berechnungsgrundlage.
Anspruch haben Eltern, die ihr Kind selbst erziehen, mit ihm in einem Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die maximale Wochenarbeitszeit darf während des Elterngeldbezuges 30 Stunden nicht überschreiten.
Studierende erhalten mindestens 300 Euro monatlich für die Dauer von 12 Monaten oder 150 Euro für die Dauer von 24 Monaten. Zwei weitere Partnermonate können (bei best. Voraussetzungen auch von Alleinerziehenden) beantragt werden, falls sich die/der Partner/in ebenfalls um die Erziehung des Kindes kümmert und ein Einkommen (teilweise) entfällt. Bei geringfügig Beschäftigten erhöht sich das EG nach einer bestimmten Rechenformel. Stipendien und BAföG zählen nicht zum Einkommen und ein Bezug vor der Geburt erhöht daher nicht das Elterngeld.
Antragstellung (nur einmal pro Elternteil möglich) beim Kreis Siegen-Wittgenstein, bzw. der Elterngeldstelle des Wohnortes, innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt. Die zuständige Elterngeldstelle in den verschiedenen Bundesländern können Sie der Elterngeldbroschüre entnehmen.



