Erstattung des Mobilitätsbeitrags
Studierende haben die Möglichkeit auf Antrag einen Teil des Semesterbeitrages vom AStA zurückerstattet zu bekommen. Das betrifft den Mobilitätsbeitrag für das regionale Semesterticket und das NRW-Ticket. Das Ticket darf natürlich weiterhin verwendet werden.
Gründe für eine Antragstellung können sein:
- Schwerbehinderung
- soziale Härtefälle
- Studierende mit Kind(ern).
- Ausländiche Studierende mit beschränkter Arbeitserlaubnis.
- Studierende, für die die Zahlung eine Härte aus sozialen Gründen darstellt.



