Betreuung in der Stadt Siegen
Erklärung zu Betreuungszeiten
Das Jugendamt der Stadt Siegen benötigt für die Gewährung von Betreuungszeiten in Tagespflege eine Bescheinigung über die Arbeitszeiten, die aufgrund von Prüfungen oder der Erbringung von Studienleistungen während der vorlesungsfreien Zeit anfallen. Hierzu muss das hier verfügbare Dokument von den jeweiligen DozentInnen unterzeichnet werden und beim Jugendamt vorgelegt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an das Familienservicebüro.
Kinderbetreuungsangebote
Informationen zur Kinderbetreuungsangeboten in der Stadt Siegen bekommen Sie auf der folgenden Seite des Siegener Bündnisses für Familie:



