Pflege von Angehörigen
Auf Antrag werden Ausfallzeiten aufgrund der Pflege oder Versorgung von nahen Verwandten berücksichtigt. Der Antrag ist unverzüglich nach Eintreten der Voraussetzungen beim jeweiligen Prüfungsamt zu stellen.
Auf Antrag werden Ausfallzeiten aufgrund der Pflege oder Versorgung von nahen Verwandten berücksichtigt. Der Antrag ist unverzüglich nach Eintreten der Voraussetzungen beim jeweiligen Prüfungsamt zu stellen.