Urlaubssemester
Urlaubssemester
Studierende können sich aufgrund einer Schwangerschaft und / oder der Geburt bzw. der Erziehung eines Kindes oder aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen beurlauben lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die beurlaubten Studierenden dennoch zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen berechtigt.
Informationen erhalten Sie im Familienservicebüro und im Studierendensekretariat



