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Änderungen beim Elterngeld ab 01. Januar 2013

   

Relativ unbemerkt von der öffentlichen Aufmerksamkeit passierte das neue Elterngeldgesetz sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat. Die neuen Regelungen treten ab 01.01.2013 in Kraft.

 

Der Kernpunkt dieses neuen Gesetzes ist eine abgewandelte pauschalierte Berechnung des Elterngeldes anhand des Bruttoeinkommens statt der bisherigen Ermittlung des Elterngeldes aufgrund des Nettoeinkommens.

 

Das eigentliche Ziel, die Antragstellung zu vereinfachen und die Auszahlung zu beschleunigen, wird zwar mit der Änderung des Elterngeldes ab 2013 erfüllt, jedoch müssen Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2013 geboren werden, finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

 

Insbesondere sollte die Wahl der Steuerklasse frühzeitig vor der Geburt des Kindes überprüft werden.

 

Weitere Informationen:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=187874.html

http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.html