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Änderungen für ALG-II BezieherInnen

 

Änderungen für ALG-II BezieherInnen

Zum 01.01.2011 ergeben sich umfangreiche Änderungen für ALG II-BezieherInnen, die  Studierende betreffen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, da sie sich z.B. wegen der Kindererziehung in einem Urlaubssemester befinden. Die Änderungen betreffen u.a. den Krankenversicherungsschutz und den Bezug von Elterngeld.

Bisher konnten nur studierende, die tatsächlich BAföG bezogen, den Zuschuss zu den Unterkunftskosten erhalten. Diesen bekommen in Zukunft auch diejenigen, die aufgrund von Elterneinkommen keine Ausbildungsförderung erhalten.

Der Erhalt von Mehrbedarfen begründete bisher die Übernahme des Krankenversicherungsschutzes durch die ARGE. Das ist nun nicht mehr der Fall, was eine deutliche Verschlechterng darstellt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld seit dem 1. Januar 2011 vollständig als Einkommen angerechnet und führt damit zu einer Kürzung der Leistungen.  

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/Gesetzestext-SGB-II_-Stand-23.02.2011.pdf