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Änderung beim Kindergeld

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weist auf folgendes hin:

Zum 1. Januar 2012 wird das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft treten - mit einer relevanten Änderung für Studierende (mit und ohne Kinder). Bisher mussten die Studierenden, so ihre Eltern Kindergeld für sie bezogen haben, eine bestimmte Einkommensgrenze beachten. Wurde diese überschritten, so erlosch der Kindergeldanspruch der Eltern. Dies ändert sich nun: In den meisten Fällen erfolgt beim Kindergeld ab 1. Januar keine Anrechnung der Einkünfte mehr.

 

Näheres entnehmen Sie bitte diesem Flyer