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Pfändungsschutz für Sozialleistungen entfällt

Haben Sie (aktuell fällige) Schulden z.B. aus Ratenkäufen oder sonstigen Krediten und erhalten Sozialleistungen für sich oder Ihr(e) Kind(er)?

Der Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt ab 2012 weg, ein Pfändungsschutz besteht dann (z.B. auch für das Kindergeld oder den Kinderzuschlag) nur auf einem sogenannten P-Konto. Von Pfändung Bedrohte oder Betroffene sollten daher ihr Konto dringend noch in diesem Jahr in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

Nähere Infos zum P-Konto unter:

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ132403333517683/link952661A.html

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2011/Presse-11-065.html