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Vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung ab 2012!
Die Bundesregierung hat die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zum 1. Januar 2012 verbessert. Die bisherige Differenzierung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wird es nicht mehr geben. Ab 2012 können alle Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind, als Sonderausgaben absetzen.


