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Vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung ab 2012!
Die Bundesregierung hat die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten verbessert. Die bisherige Differenzierung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten gibt es nicht mehr. Eltern können nun zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, jedoch höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind, als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
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