Master
Nachdem Sie einen
Bachelor-Studiengang an einer Universität oder FH im Bereich
Wirtschaftsrecht oder Betriebswirtschaft absolviert haben,
suchen Sie nach einer neuen Herausforderung? Oder wollen Sie Ihre Karrierechancen weiter ausbauen?
Dafür eignet sich der Master (4 Semester) "Deutsches und
Europäisches Wirtschaftsrecht" besonders gut. Der Studiengang
baut auf Ihrem bereits erworbenen Wissen auf und vertieft
spezifische Inhalte. So steht während des Masters neben
Management und rechtlichen Inhalten vor allem die zu wählende
Spezialisierung im Vordergrund. Die Ausbildung erfolgt, wie
auch im Bachelor, interdisziplinär, d.h. fächerübergreifend
(Jura und Betriebswirtschaft).
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung Master DEWR 2011
Hinweis: Die Prüfungsordnung ist noch eine Entwurfsfassung, die so vom Fakultätsrat entschieden und von der Kommission für Lehre und lebenslanges Lernen gebilligt worden ist. Die Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Amtsblatt der Universität Siegen wird in Bälde erfolgen.
Inhalte des Studiengangs
Modulhandbuch Master DEWR 2011
StudienverlaufsplanMögliche Schwerpunkte
Unternehmensrecht (Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Kreativwirtschaft, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht) oder Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (International Trade and Investment, Globalization and Sustainable Development, European and International Competition and Governance, International and Comparative Business Law)
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Beschreibung für die Bewerbungsvoraussetzungen sind jetzt auf der Homepage der Universität Siegen online.
Ergänzend gilt folgendes: Studierende, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht das Bachelor-Zeugnis erhalten haben, können sich unter Vorlage der vorläufigen Leistungsübersicht des Prüfungsamtes bewerben. Außerdem haben sie eine Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die noch fehlenden Leistungspunkte voraussichtlich bis Ende November 2011 nachgeholt werden. Mit anderen Worten: Die noch für den Bachelor-Abschluss fehlende Leistung muss im SS 2011 erbracht worden sein, wobei es für eine noch ausstehende Bachelor-Arbeit erforderlich ist, dass sie - einschließlich der ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung gem. § 23 Abs. 7 PrO BA-DEWR - bis zum 30.09.2011 beendet ist.
Auslandsaufenthalt
Konnten Sie Ihrem Lebenslauf während des Bachelor-Studiengangs noch keinen Auslandsaufenthalt hinzufügen, so haben Sie während des Master-Studiengangs erneut die Möglichkeit neue Erfahrungen und Erkenntnisse im Ausland zu sammeln.

