Promotion
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Ein Auszug aus der Promotionsordnung:
Voraussetzung für die Promotion ist ein Studium im Promotionsfach mit
Voraussetzung für die Promotion ist ein Studium im Promotionsfach mit
- a) einem mit gut oder besser bewerteten Abschluß (Diplom oder Staatsexamen) nach einem wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 8 Semestern oder
- b) einem mit gut oder besser bewerteten Abschluß (Diplom) an einer wissenschaftlichen Hochschule nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 6 Semestern und daran anschließende, angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
- c) einem mit gut oder besser bewerteten Abschluß eines Fachhochschulstudienganges und einem mit gut oder besser bewerteten Abschluß eines Ergänzungsstudiums im Sinne des § 87 Abs. 4 UG von wenigstens 2 Semestern oder
- d) einem mit gut oder besser bewerteten Abschluß eines Fachhochschulstudienganges und daran anschließende, angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern.

