Zugang für Absolventen und Absolventinnen der Fachhochschulreife
Aufgrund des § 66 (6) HG können Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife für den Bachelorstudiengang Architektur an der Universität Siegen zugelassen werden.Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen über eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung verfügen. Diese Anforderungen können Sie im Detail der „Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung" entnehmen.
Kurz zusammengefasst gilt bei einer Gesamtdurchschnittsnote von 2,7 des Zeugnisses der Fachhochschulreife die Anforderung an die Allgemeinbildung als erfüllt. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt schlechter als 2,7 muss eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik an der Universität Siegen abgelegt werden. Durch eine Mindestnote in Deutsch, Mathematik und Englisch im Zeugnis der Fachhochschulreife von 2 (gut) oder besser oder im Fach Englisch auch durch den Nachweis des Niveaus B1 des Europäischen Referenzrahmens (z.B. KMK-Zertifikat) gilt der Nachweis in dem jeweiligen Fach ebenfalls als erbracht. - Darüberhinaus muss eine studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis soll auf der Grundlage eines Eignungsgespräches erfolgen, welches vom Fachbereich 9, Architektur und Städtebau durchgeführt wird. Wenn eine einschlägige Berufsqualifikation vorliegt, z.B. durch den Abschluss eines Meister- oder Gesellenbriefes in einem Bauhandwerk oder einer Bauzeichnerausbildung kann von einem Eignungsgespräch abgesehen werde. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber müssen an einem persönlichen Eignungs- und Motivationsgespräch teilnehmen in dessen Verlauf auch „kleinere Tests“ (z.B. räumliche, dreidimensionale Wahrnehmung) durchgeführt werden können.
Termine Wintersemester 2011/2012
Bewerberinnen und Bewerber, für die diese Zugangsmöglichkeit zum universitären Bachelorstudiengang in Frage kommt, müssen ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2011 beim Studierendensekretariat einreichen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Notendurchschnitt schlechter als 2,7 im Zeugnis der Fachhochschulreife müssen Prüfungen zum Nachweis der Allgemeinbildung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ablegen, sofern diese Fächer im Zeugnis der Fachhochschulreife nicht mindestens mit der Note 2,0 abgeschlossen wurden.
Die Termine der Prüfungen sowie eventueller Vorbereitungskurse, Anmeldefristen u.dgl. entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Die Termine für die Feststellung der studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Studiengang Architektur finden zwischen im September 2011 statt; zu diesem Gespräch ergeht eine eigene Einladung.

