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Schule in der Region

Schulpflicht

Im Land NRW besteht Schulpflicht. Diese beginnt für Kinder, die bis zum 30.09. des Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08. desselben Jahres.

Die Schulpflicht untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht und in eine sich daran anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II.

Die Vollzeitschulpflicht ist nach zehn Schuljahren mit dem Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt.

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird entweder durch den Besuch einer Teilzeitberufsschule oder durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die/der Schüler*in das 18. Lebensjahr vollendet.

Schulwahl

Grundschule:
Eltern können ihre Kinder bei einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, jedoch besteht ein Aufnahmeanspruch nur an der dem Wohnort nächstgelegenen Grundschule und dann auch nur, wenn genügend Plätze vorhanden sind.
Im Rahmen freier Kapazitäten nehmen die Grundschulen auch andere Kinder auf. Die Wohnortnähe spielt bei der Wahl der Grundschule somit eine wesentliche Rolle.

Weiterführende Schulen:
Bei den weiterführenden Schulen gilt der Elternwille im Rahmen vorhandener Kapazitäten. Die Schüler*innen erhalten aber mit dem Halbjahreszeugnis in der 4. Klasse in der Grundschule eine Schulformempfehlung. Mit diesem Zeugnis werden die Kinder an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl angemeldet. Die gewählte Schulform muss nicht unbedingt der Empfehlung entsprechen.

Anmeldung 

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. Den Internetseiten der Schulen lassen sich meistens die Zeiten für die Anmeldungen entnehmen, so wie auch der Internetseite der Stadt Siegen im Bereich Schulen.

Anmeldung zur Grundschule:
Die Stadt Siegen verschickt Einladungen für die Anmeldung an der nächstgelegenen Grundschule. Jedes Kind darf nur an einer Grundschule angemeldet werden.

Schülerbeförderung

Die Stadt Siegen übernimmt die Kosten für die Beförderung von Schüler*innen im Rahmen der "Schülerfahrtkostenverordnung NRW". Die genauen Rahmenbedingungen sind in den "Hinweisen zur Schülerbeförderung der Stadt Siegen" zu finden.

Ganztagsgrundschulen

In der Region Siegen gibt es viele Grundschulen, die eine Nachmittagsbetreuung anbieten, sogenannte Ganztagsschulen. Die unterschiedlichen Formen der außerschulischen Betreuung an Grundschulen, die Vorgaben, Beiträge etc. sind in der „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Universitätsstadt Siegen“ zu finden.

Mehr zu Schule in der Region – Nützliche Links

Schulsystem NRW

Schulgesetz NRW

Infos zur Schulpflicht des Schulministeriums NRW 

Schulen im Kreis Siegen-Wittgenstein

Die regionale Schulberatungssstelle berät und unterstützt Eltern, Schüler und Lehrer bei Fragen und Problemen, die im Verlauf des Schulbesuchs auftreten können oder damit in Zusammenhang stehen.

Das Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein übt die Schulaufsicht über die Grund-, Haupt-, und Förderschulen aus. 

Das regionale Bildungsbüro arbeitet im Rahmen des Bildungsnetzwerkes an der Verbesserung der Bildungschancen insbesondere der Kinder und Jugendlichen durch lokal abgestimmte Maßnahmen und Unterstützungsangebote. 

 

 
 
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