..

Gleichstellunsgbeauftragte und Gremien

Die Gleichstellungsbeauftragte und das Team des Gleichstellungsbüros

team.jpg

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterinnen ist die Arbeit an der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.

Die MitarbeiterInnen des Gleichstellungsbüros unterstützen diese Tätigkeiten und stehen für Beratung und Information in den jeweils unterschiedlichen Themenbereichen zur Verfügung.

Die Gleichstellungskommission

Die Beratung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten und der zentralen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ist Aufgabe der Gleichstellungskommission. Deren Mitglieder haben die Aufgabe, auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung der für Frauen bestehenden Nachteile sowie die Verhinderung künftiger Diskriminierung wegen des Geschlechts hinzuwirken.

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit der Gleichstellungsbeauftragten der Universität zusammen und beteiligen sich an der Umsetzung von Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Universität. Sie vertreten die entsprechenden Belange in Gremien und Kommissionen und beraten die Fakultäten bei der Weiterentwicklung der Gleichstellung.