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Fakultätsgleichstellungsbeauftragte

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Universität sowie die Aufgabendichte der zentralen Gleichstellungsbeauftragten machten es erforderlich, AnsprechpartnerInnen für Gleichstellung auf den verschiedenen Ebenen der Universität zu institutionalisieren. Das Hochschulgesetz des Landes NRW sieht seit Januar 2007 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in den Fakultäten auch von gesetzlicher Seite aus vor. Die Grundordnung (GO) der Universität Siegen regelt im § 18 das Amt der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten.

§ 18 GO Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten und Einrichtungen
(1) In den Fakultäten werden von den Fakultätsräten Fakultätsgleichstellungsbeauftragte benannt. In den Zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten und in der Zentralverwaltung können Bereichsgleichstellungsbeauftragte benannt werden.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität kann Bereichsgleichstellungsbeauftragte beauftragen, sie in einzelnen Angelegenheiten des Bereichs zu vertreten.
(3) Die Amtszeit der Bereichsgleichstellungsbeauftragten beträgt vier Jahre."

Dies sind die Fakultätsgleichstellungsbeaufragten und ihre Stellvetreterinnen zur Zeit:

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Fakultät II: Bildung, Architektur, Künste

PD Dr. phil. habil. Petra Lohmann
Raum: PB-B 113/1
Tel.: 0271 /740-2165
lohmann@architektur.uni-siegen.de

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Fakultät I: Philosophische Fakultät:

PD Dr. Heike Sahm
Raum: AR-K 303/1
Tel.: 0271/ 740 - 3266
sahm@germanistik.uni-siegen.de
Stellvertreterin: Univ. - Prof. Dr. Berbeli Wanning

Fakultät IV: Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät

N.N.

Fakultät III: Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht

petra_moog.jpgProf. Dr. Petra Moog
Tel: 0271/ 740 - 3012
Raum: H-A 4102/1
petra.moog@uni-siegen.de
Stellvertreterin: Jun. -Prof. Dr. Nicole Zimmermann