Hochschulinterne Stipendien und Fördermittel
Frauenspezifische Promotions- und Habilitationsstipendien
Zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt die Hochschulleitung seit 2007 Promotions- und Habilitationsstipendien für weibliche Studierende und Graduierte an der Universität Siegen. Die Stipendien werden für die Dauer von einem Jahr vergeben. Sie können können themenunabhängig von Kandidatinnen aller Fachbereiche beantragt werden.
Übergangsfinanzierung
Durch die Vergabe von Übergangsfinanzierungen werden seit 2009 Promovendinnen gefördert, die sich um ein Stipendium bemühen, oder denen bis zum Abschluss ihrer Promotion nur noch wenige Monate fehlen.
Projektförderung
Projekte zur Gleichstellung werden seit 1997 an der Universität Siegen gefördert. Die von Seiten der Hochschule zur Verfügung gestellten Mittel sind im Sinne eines Anreizsystems jährlich auszuschreiben. Für 2013 stehen Mittel in Höhe von etwa 15.000 Euro zur Verfügung.
Studienförderfonds der Universität Siegen
Seit Januar 2008 vergibt der Studienförderfonds Siegen e.V. Stipendien in Höhe von 2500 €. Die Stipendien werden für die Dauer von einem Jahr gewährt. Die Hälfte der Stipendien wird dabei an besonders leistungsstarke , die übrige Hälfte an besonders bedürftige Studierende (BAföG-Berechtigung vorausgesetzt) mit guten Studienleistungen vergeben. Nach dem Jahr der finanziellen Förderung sollen die Studierenden möglichst in ein Beschäftigungsverhältnis als Studentische Hilfskraft überführt werden.
Ansprechpartnerin:
Frau Dexling, Geschäftsführerin des Studienförderfonds Siegen e.V.
Adolf-Reichwein-Str. 2, SSC 017
57068 Siegen
Tel.: 0271-740-4946
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

