..
Suche

Personensuche
Veranstaltungssuche
Katalog der UB Siegen

Hoschulinterne Fördermöglichkeit

a) Die Fakultät II berücksichtigt bei der Vergabe von SHK- und WHK- Stellen vorrangig Promovierende der  zugehörigen Departments.

b) Beim DAAD sind über INEDD Fördermittel eingeworben worden (STIBET), die gezielt zur Unterstützung der Promotionsphase ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden dienen sollen, und die u. a. vorsehen, dass deutsche Promovenden die Betreuung ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden übernehmen und dafür Mittel beantragen können. Im einzelnen werden folgende Betreuungen über STIBET gefördert:

  • Durchführung von fachlich ausgerichteten Sprachkursen
  • Unterstützung ausländischer Doktoranden und Postdoktoranden durch feste Betreuungspartner vor Ort, die individuelle Hilfestellung in fachlichen, sprachlichen und in Zusammenhang mit der deutschen Wissenschaftskultur entstehenden Fragen leisten. An den Betreuer kann eine Betreuungsvergütung in Höhe von max. 400,- € pro Monat, ausgerichtet an Stundensätzen, vergeben werden. Für die vertragliche Gestaltung kann die Hochschule die jeweils verwaltungseffizienteste Variante wählen (Verträge für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, Honorarverträge, Einsatzstipendien).
  • Speziell auf die Bedürfnisse und Interessen von ausländischen Doktoranden und Postdoktoranden zugeschnittene Einführungs- und Informationsveranstaltungen, deutschland- und länderkundliche Veranstaltungen, Exkursionen und Studienreisen, Betreuung durch Hilfskräfte sowie fachspezifische und sonstige Betreuungsmaßnahmen
  • Stipendien für Doktoranden (Kontaktstipendien, Betreuungsstipendien und Studienabschlussbeihilfen; für die Vergabe gelten die Richtlinien der Programmlinie STIBET I.II)
  • Matching-Funds-Stipendien für Doktoranden (für die Vergabe gelten die Richtlinien der Programmlinie STIBET III)
  • „Teaching Assistantships“ und „Research Assistantships“: Einsatz von ausländischen Doktoranden und Postdoktoranden zur Unterstützung in Lehre und Forschung (Vergütung in Höhe von max. 400 € pro Monat, ausgerichtet an Stundensätzen für wissenschaftliche Hilfskräfte)

Nicht gefördert werden können Sachkosten (z.B. Computer, Laborausstattung, Verbrauchsmaterial etc.), Konferenzteilnahmen, Studienreisen von Einzelpersonen und Betreuungsleistungen von Hochschullehrern.
Anträge sind bis zu bestimmten Stichtagen an den Vorsitzenden der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Herrn Universitätsprof. Dr. Haring Bolivar, zu leiten.
Nähere Auskünfte erteilt das Inedd-Büro, Internationaler Promotionsstudiengang Fakultät 2, Tel: 740 – 4400.

c) Die Stipendien sind zunächst auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt. Bevorzugt vergeben werden dabei familienbedingte Widereinstiegsstipendien, es können aber auch „Einstiegsstipendien“ beantragt werden. Die Höhe eines Promotionsstipendiums beträgt 800,00 €, die eines Habilitationsstipendiums 1.250,00 € pro Monat. Mütter versorgungspflichtiger Kinder können zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 150,00 € monatlich beantragen. Die Stipendien können themenunabhängig von Kandidatinnen aller Departments beantragt werden. Nähere Auskünfte erteilen Herr Stupperich, Dezernat 2, Tel: 740-4837 und Frau Op den Camp, Dezernat 3, Tel: 740-4962.

d) Hochschulintern ist darüber hinaus zu prüfen, wie die mittlerweile implementierte Studienförderung der Universität Siegen („Studienförderfonds e.V.“) in Richtung Postgraduierung erweitert werden kann.