Hoschulinterne Fördermöglichkeit
a) Die Fakultät II berücksichtigt bei der Vergabe von SHK-
und WHK- Stellen vorrangig Promovierende der zugehörigen
Departments.
b) Beim DAAD sind über INEDD Fördermittel eingeworben worden
(STIBET), die gezielt zur Unterstützung der Promotionsphase
ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden dienen sollen, und
die u. a. vorsehen, dass deutsche Promovenden die Betreuung
ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden übernehmen und
dafür Mittel beantragen können. Im einzelnen werden folgende
Betreuungen über STIBET gefördert:
- Durchführung von fachlich ausgerichteten Sprachkursen
- Unterstützung ausländischer Doktoranden und Postdoktoranden durch feste Betreuungspartner vor Ort, die individuelle Hilfestellung in fachlichen, sprachlichen und in Zusammenhang mit der deutschen Wissenschaftskultur entstehenden Fragen leisten. An den Betreuer kann eine Betreuungsvergütung in Höhe von max. 400,- € pro Monat, ausgerichtet an Stundensätzen, vergeben werden. Für die vertragliche Gestaltung kann die Hochschule die jeweils verwaltungseffizienteste Variante wählen (Verträge für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, Honorarverträge, Einsatzstipendien).
- Speziell auf die Bedürfnisse und Interessen von ausländischen Doktoranden und Postdoktoranden zugeschnittene Einführungs- und Informationsveranstaltungen, deutschland- und länderkundliche Veranstaltungen, Exkursionen und Studienreisen, Betreuung durch Hilfskräfte sowie fachspezifische und sonstige Betreuungsmaßnahmen
- Stipendien für Doktoranden (Kontaktstipendien, Betreuungsstipendien und Studienabschlussbeihilfen; für die Vergabe gelten die Richtlinien der Programmlinie STIBET I.II)
- Matching-Funds-Stipendien für Doktoranden (für die Vergabe gelten die Richtlinien der Programmlinie STIBET III)
- „Teaching Assistantships“ und „Research Assistantships“: Einsatz von ausländischen Doktoranden und Postdoktoranden zur Unterstützung in Lehre und Forschung (Vergütung in Höhe von max. 400 € pro Monat, ausgerichtet an Stundensätzen für wissenschaftliche Hilfskräfte)
Nicht gefördert werden können Sachkosten
(z.B. Computer, Laborausstattung, Verbrauchsmaterial etc.),
Konferenzteilnahmen, Studienreisen von Einzelpersonen und
Betreuungsleistungen von Hochschullehrern.
Anträge sind bis zu bestimmten Stichtagen an den Vorsitzenden
der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs,
Herrn Universitätsprof. Dr. Haring Bolivar, zu leiten.
Nähere Auskünfte erteilt das Inedd-Büro, Internationaler
Promotionsstudiengang Fakultät 2, Tel: 740 – 4400.
c) Die Stipendien sind zunächst auf die Dauer von 12 Monaten
begrenzt. Bevorzugt vergeben werden dabei familienbedingte
Widereinstiegsstipendien, es können aber auch
„Einstiegsstipendien“ beantragt werden. Die Höhe eines
Promotionsstipendiums beträgt 800,00 €, die eines
Habilitationsstipendiums 1.250,00 € pro Monat. Mütter
versorgungspflichtiger Kinder können zusätzlich einen Zuschuss
in Höhe von 150,00 € monatlich beantragen. Die Stipendien
können themenunabhängig von Kandidatinnen aller Departments
beantragt werden. Nähere Auskünfte erteilen Herr Stupperich,
Dezernat 2, Tel: 740-4837 und Frau Op den Camp, Dezernat 3,
Tel: 740-4962.
d) Hochschulintern ist darüber hinaus zu prüfen, wie die
mittlerweile implementierte Studienförderung der Universität
Siegen („Studienförderfonds e.V.“) in Richtung Postgraduierung
erweitert werden kann.

