Erfahrungsberichte
unter dem Reiter "Travel Reports"
Personalmobilität zur Weiterbildung
Personalmobilität zu Lehrzwecken
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Kontakt Personalmobilität
Erasmus+ ST: Dokumente
Mitarbeiter/innen, die am Erasmus+ Programm teinehmen, müssen vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt Pflichtdokumente einreichen.
Vor der AbreiseVorlage mindestens 4 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthalts |
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Dienstreiseantrag |
Den Dienstreiseantrag an die Abteilung International Student Affairs schicken. Das Feld zu PSP-Element/Sachkonto bitte freilassen. Der Antrag muss im Original vorliegen. |
Mobility Agreement | Das Mobility Agreement (Lehre) bzw. das Mobility Agreement (Personal) mit der aufnehmenden Einrichtung abstimmen, ausfüllen und die Unterschriften einholen. Kopien/Scans und eingescannte Unterschriften sind erlaubt. |
Grant Agreement |
Nachdem Sie den Dienstreiseantrag und das Mobility Agreement bei uns eingereicht haben, erhalten Sie den Vertrag per E-Mail von uns, überprüfen die Daten und geben das unterzeichnete Original bei ISA ab. Nehmen Sie die vereinbarten Bedingungen bitte sorgfältig zur Kenntnis. Nachdem Sie das unterschriebene Original bei ISA eingereicht haben, wird die 1. Rate Ihrer Förderung an Sie überwiesen. |
Entsendebescheinigung | Zuständig für die Beantragung einer Entsendebescheinigung ist die Universitätsverwaltung. Beschäftigte wenden sich vor einer Auslandsdienstreise möglichst frühzeitig an die jeweiligen personalaktenführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Personaldezernat. |
Hinweis Reisesicherheit | Sorgen Sie im Vorfeld für ausreichenden Versicherungsschutz während der Mobilität. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zur Reisevorbereitung. |
Während des Aufenthalts
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Confirmation of Stay |
Zur Bestätigung der tatsächlichen Aufenthaltsdauer lassen Sie sich am Ende Ihres Auslandsaufenthalts den ersten und den letzten Tag, an denen Sie an der Gastinstitution anwesend sein müssen, mit dem Formular "Confirmation of Stay" bescheinigen. Die Confirmation of Stay muss von der Gastinstitution am letzten Tag (oder später) unterschrieben und gestempelt werden. Die Daten sollten mit der Dauer des Dienstgeschäftes auf Ihrer Reisekostenabrechnung übereinstimmen. |
Nach der Rückkehrinnerhalb von 4 Wochen nach Ende des Aufenthalts |
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Confirmation of Stay | Original oder Kopie der unterschriebenen Confirmation of Stay nach der Rückkehr einreichen. |
EU-Survey |
Sie erhalten einen Link zur Online-Umfrage per automatisierter E-Mail von der EU. |
Reisekostenabrechnung |
Im Anschluss an die Reise benötigt die Reisekostenstelle die übliche Reisekostenabrechnung. Da die Förderung nach Pauschalen/ Stückkosten erfolgt, brauchen keine Belege (Flugtickets, Hotelrechnungen etc.) beigefügt werden. Wichtig: Die Reisekostenabrechnung muss von der ERASMUS-Hochschulkoordination abgezeichnet werden! NICHT direkt an die Reisekostenstelle schicken! |