Zweite Fremdsprache für Lehramt
"Das Lehramtsstudium setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden. Studierenden mit nicht deutscher Erstsprache werden die entsprechend nachgewiesenen deutschen Sprachkenntnisse als die einer Fremdsprache anerkannt. Lehramtsstudierende, die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Migrantensprache als Erstsprache) nachweisen können, müssen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache möglichst während des Grundstudiums aneignen. Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde." (s. Webseite der Zentralen Studienberatung, Abschnitt "Fremdsprachenkenntnisse")
Wer sich eine zweite Fremdsprache im Laufe des Lehramtstudiums aneignen muss, ist im KoSi an der richtigen Adresse! Es wird aber dringend empfohlen, möglichst früh im Studium mit der Fremdsprache zu beginnen, da das KoSi keine Kompakt- oder Intensivlösungen anbietet. Es muss damit gerechnet werden, dass der Erwerb der zusätzlichen Fremdsprachenkenntnisse drei Semester in Anspruch nehmen wird.
Was die Wahl der Fremdsprache und die Kursanmeldung
betrifft, steht Ihnen die Fremdsprachenkoordination im KoSi mit
Rat und Tat zur Seite: lingu@kosi.uni-siegen.de.

