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Was ist überhaupt eine JAV?

Unser Gesetzgeber schreibt vor, dass an Einrichtungen, in denen sich 21 bis 50 Personen in der Ausbildung befinden, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen ist, die aus drei Mitgliedern besteht.

Wir als Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten, wie der Name schon sagt, alle Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten der Universität Siegen. In erster Linie sind wir Ansprechpartner rund um eure Ausbildung.

An uns könnt ihr euch wenden sollten in irgendeiner Weise Probleme auftreten, z.B. wenn ihr Unstimmigkeiten mit eurem Ausbilder habt, aber auch wenn ihr Fragen an uns habt oder einfach nur plaudern wollt.  

Darüber hinaus achten wir so gut wie möglich darauf, dass alle Ausbildungsbestimmungen befolgt werden und ihr eine gute, qualitativ hochwertige Ausbildung bekommt. Wir informieren euch auch über aktuelle Themen und Beschlüsse, die euch interessieren oder nützen könnten.

Wenn ihr noch mehr Interesse an der Arbeit der JAV habt könnt ihr euch gerne bei uns informieren oder das ver.di Serviceportal www.jav.info besuchen.

Überblick: Aufgaben der JAV

Unsere Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Klären von Fragen der Berufsausbildung bei der Dienststelle oder im Personalrat
  • dafür Sorge zu tragen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Ausbildungsprozess eingehalten werden
  • Entgegennahme von Anregungen zur Lösung von Problemen in Fragen der Berufsausbildung und Weitergabe von Informationen an die Betroffenen über den Stand der Verhandlungen mit der Dienststelle
  • Planung und Durchführung von JA-Versammlungen, Vertreterwahlen, Azubi-Veranstaltungen, etc.
  • Vertretung der Auszubildenden im Personalrat und gegenüber dem Arbeitgeber

Die Mitglieder der JAV können in Personalratssitzungen, in denen Azubi-Angelegenheiten betreffend behandelt werden, teilnehmen. Normalerweise nimmt immer ein JAV-Mitglied an den Sitzungen teil. Dabei werden wichtige Informationen für die Auszubildenden gesammelt. Bei Verhandlungen und Beschlüssen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung mitbestimmungspflichtig.

An dieser Stelle würden wir uns sehr gerne über die gute und enge Zusammenarbeit mit unserem Personalrat bedanken.