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Duales Ausbildungssystem

In der Bundesrepublik Deutschland findet die Berufsausbildung vornehmlich in Form der dualen Berufsausbildung statt, d.h.

  • die überwiegend praktische Ausbildung leistet der Ausbildungsbetrieb
  • die theoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule

Die schulische Ausbildung

"Für Jugendliche und Erwachsene dauert die Berufsschulpflicht in der Regel solange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht. Auszubildende haben einen Anspruch darauf, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht."

Die Ausbildungsbetriebe müssen den Besuch der Berufsschule gestatten und darauf zu achten, dass die Schulpflichtigen regelmäßig die Berufsschule besuchen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten ist die Schule verpflichtet, die Schulpflichtigen zu regelmäßigem Schulbesuch anzuhalten und auf die Erziehungsberechtigten bzw. Ausbildenden entsprechend einzuwirken.

Die Berufsschule leistet eher eine theoretische Ausbildung auf der Grundlage der jeweils vorgeschriebenen Lehrpläne . Das Ausbildungsziel ist eine Wissensvermittlung, die über das im Ausbildungsbetrieb erworbene Wissen hinausreicht, indem sie fachkundliches Wissen vermittelt. Dadurch soll auch die berufliche Mobilität gefördert werden.

Die betriebliche Ausbildung

Hauptträger der Ausbildung bleibt der Betrieb. Hier wird praktisches und theoretisches Wissen verknüpft. Der Hauptteil der beruflichen Ausbildung findet folglich im Lernort Betrieb statt. Das Berufsbildungsgesetz ist wesentliche Grundlage für die Durchführung der Berufsausbildung im dualen System. Die rechtlichen Unterbau für eine einheitliche und ordnungsgemäße Berufsausbildung bilden das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsordnung und der Ausbildungsvertrag.