..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Rechte und Pflichten

Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages übernehmen die Ausbildungsbetriebe gegenüber den Auszubildenden und umgekehrt eine Reihe von Pflichten, die ausdrücklich Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind.

Pflichten des Auszubildenden

  • Dienstleistungspflicht, Ausführung der im Rahmen der Ausbildung übertragenen Arbeiten mit Fleiß, Aufmerksamkeit und Sorgfalt
  • Gehorsamkeitspflicht, Befolgung der Weisungen des Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen
  • Sorgfalts- und Haftpflicht, Einrichtungen und Arbeitsmaterial nur zu den übertragenen Arbeiten verwenden, sorgsam damit umgehen und keinen Missbrauch damit treiben
  • Schweige- und Treuepflicht, alle betriebsinternen Vorgänge auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geheim halten
  • Mitteilungspflicht, alle im Rahmen des Betriebs wichtigen Vorkommnisse unverzüglich dem Ausbildenden mitteilen
  • Führung eines Berichtsheftes
  • Pflicht zur Sauberkeit und Hygiene
  • Berufsschulpflicht

Pflichten des Ausbildenden

  • Ausbildungspflicht, Unterweisung und Beschäftigung der Azubis gemäß Berufsbildungsplan, Bereitstellung der Ausbildungsmittel, Freistellung zum Berufsschulbesuch, Überprüfung der Berichtsheftführung
  • Fürsorgepflicht, Arbeitsräume und Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Auszubildenden nicht gefährdet ist
  • Vergütungspflicht, Zahlung eine Ausbildungsvergütung gemäß gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen, Gewährung des jährlichen Urlaubs
  • Zeugnispflicht, Ausstellung eines Zeugnisses bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Meldepflicht, Meldung zur Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin

Die Pflichten einer Partei sind gleichzeitig die Rechte der anderen Vertragspartei

Kündigungsrecht während der Ausbildung

Natürlich sollte eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nur die Ausnahme sein. Es können zwar immer Gründe exisitieren, wieso man ein Ausbildungsverhältnis kündigt, aber im Grunde sollte man immer versuchen so etwas zu regeln.

Kündigung während der Probezeit

Die Kündigung während der Probezeit ist ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten (Ausbildungsbetrieb und Auszubildender) möglich.

Kündigung nach der Probezeit

Eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wenn beispielsweise der Auszubildende seinen Ausbildungsbetrieb beklaut oder in sonstiger Weise schädigt. Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein.

Eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ist möglich, wenn der Auszubildende die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.