Achtung, Änderung der DV GLAZ
Befristete Änderung der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 der o.g. Dienstvereinbarung wird befristet bis zum 31.12.2013 dahingehend geändert, dass ab sofort 5 ganze oder 3 ganze und 4 halbe Gleitzeittage pro Monat in Anspruch genommen werden können. Außerdem wird die Zahl der maximalen Gleitzeittage auf 30 Tage pro Jahr angehoben.
Damit soll den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, größere Zeitguthaben, die z.B. im Rahmen der Einführung SAP angefallen sind, zeitnah abzubauen.

