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Personalratsinfo 2 September 2009

Besteuerung der Umlage zur Zusatzversorgung (VBL). Weitere Infos hier.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im August 2007 haben wir Sie/Euch zu einem Urteil des Niedersächsischen Fi-nanzgerichts informiert, das die Rechtmäßigkeit der Besteuerung der Umlage zur Zusatzversorgung in Frage stellte. Zwischenzeitlich hat der nach eingelegter Revision zuständige Bundesfinanzhof am 7. Mai 2009 entschieden, dass Umlagezahlungen an die VBL zum Zeitpunkt ihrer Zahlung Arbeitslohn sind.
Demnach werden weiterhin die Umlagen zur Zusatzversorgung versteuert. Weiter Informationen im aktuellen PR-Info PR-Info 2_2009_September