Mitbestimmung
Bei mitbestimmungspflichtigen Personalmaßnahmen wie Einstellung, Weiterbeschäftigung, Eingruppierung oder Einstufung läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Die Personalabteilung informiert den Personalrat für wissenschaftlich Beschäftigte über die geplante Maßnahme und beantragt seine Zustimmung innerhalb festgelegter Fristen, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
- Ein Mitglied des WPR nimmt mit den Bediensteten Kontakt auf, um den Sachverhalt abzuklären, wenn dies nötig ist.
- Maßnahmen zu Gunsten der Bediensteten stimmt der WPR unverzüglich zu. Wenn der WPR im Einzelfall nicht zustimmt, wird die Maßnahme mit dem Rektor als Dienststellenleiter im Interesse der Bediensteten erörtert. In aller Regel kann hierbei eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung erarbeitet werden. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, wird die Angelegenheit in der Einigungsstelle behandelt und im Zweifel letztlich vom Hochschulrat entschieden.

