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Der Personalrat für wissenschaftliches u. künstlerisches Personal

Aktuell (Februar 2024) - Aktionsgemeinschaft zur Förderung wissenschaftlicher Projekte

Die „Aktionsgemeinschaft zur Förderung wissenschaftlicher Projekte“ (AWiPro) an der Universität Siegen unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Siegen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, durch die (Mit-)Finanzierung von Projekten. [mehr ...]

Gut zu wissen - Arbeitsbedingungen von wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an der Universität Siegen

Auswertung der Umfrage vom 20.01.2022 - 04.02.2022 - nur intern -

Herzlich willkommen beim Personalrat für wissenschaftliches und künstlerisches Personal (WPR)

Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten der Universität Siegen.
Dazu zählen u. a. (gemäß § 5 LPVG)

  • wissenschaftliche Angestellte und Beamte
  • Akademische (Ober-)Rät*innen, (Ober-)Studienrät*innen im Hochschuldienst
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)
  • Abgeordnete Lehrkräfte
  • Lehrbeauftragte
  • Fachlehrer*innen
  • wissenschaftliche Hilfskräfte mit Master (WHK), mit Bachelor (WHB)

Wir beraten Sie − selbstverständlich vertraulich − in Fragen u. a. zu Arbeitsvertrag, Tätigkeitsdarstellung, Qualifikation, Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und vertreten Ihre Interessen, wenn Sie dies wünschen.

Sie können jedes Mitglied des Personalrats unmittelbar ansprechen − oder über unser Sekretariat einen immer zeitnahen Termin vereinbaren.

Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW). Auf dieser Basis tritt der Personalrat wöchentlich, jeweils dienstags zusammen und befasst sich mit Personalvorgängen (Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Stufenzuordnungen etc.) und weiteren Vorgängen, die das Arbeitsumfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen.

Die Gespräche mit dem Personalrat tragen allerdings nicht den Charakter von Rechtsberatungen, auch wenn sie oft z. B. das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, den Tarifvertrag der Länder, das Hochschulgesetz NRW oder die Lehrverpflichtungsverordnung berühren (s. auch Rechtsvorschriften).

Unter „Termine“ finden Sie eine Auswahl an Besprechungen, an denen der Personalrat die Interessen der Beschäftigten vertritt.

Kontakt:

Personalrat für wissenschaftliches u. künstlerisches Personal
Universität Siegen
Paul-Bonatz-Str. 9-11
Raum PB-V 101
57068 Siegen 


Sekretariat: Elke Köster
Tel.: +(49) 271 740-2122
Fax: +(49) 271 740-2979
Mail: wpr(at)personalrat.uni-siegen.de


Für Beratungsanfragen nutzen Sie bitte folgende Adresse:
wpr-kontakt(at)personalrat.uni-siegen.de

 
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