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Fulbright-Jahresstipendien

für das amerikanische Studienjahr 2014-15 (Bewerbungsfrist 08. Juli 2013)

Informationen der Fulbright-Kommission:

Die Stipendien dienen der Vertiefung des fachlichen Studiums an amerikanischen Hochschulen in den USA auf dem Niveau der Graduate Studies (Master’s/Ph.D.). Zur anteiligen Finanzierung eines solchen Studienvorhabens wird von der Fulbright-Kommission ein Stipendium in Höhe von bis zu US-Dollar 34.500 bereitgestellt.  
Die aktuellen Bewerbungsrichtlinien und der Zugang zum Online-Bewerbungsformular sind auf der Fulbright-Internetseite hinterlegt: http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende-uni/
BewerberInnen müssen im August 2014 den Bachelor-Abschluss bzw. mindestens 6 erfolgreich abgeschlossene Fachsemester in den traditionellen Studiengängen nachweisen. Bei BewerberInnen, die bereits einen Hochschulabschluss besitzen, darf dieser nicht vor dem 1. April 2012 liegen.
Bewerbungsort und –frist:

  • Akademisches Auslandsamt: Dort reichen die an einer deutschen Hochschule eingeschriebenen Studierenden ihren Stipendienantrag ein (einschließlich Master-Studierende).
  • Fulbright-Kommission, Berlin: Dort reichen die BewerberInnen ihren Stipendiantrag ein, die nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Einheitlich gilt für alle BewerberInnen: Bewerbungsfrist ist der 8. Juli 2013 (Poststempel)

Bewerber-Empfehlungen der Hochschulen
Wir bitten Sie, Ihre im persönlichen Kontakt gewonnenen Eindrücke von der fachlichen und persönlichen Qualifikation der BewerberInnen in einem Bewertungsbogen festzuhalten. Ein entsprechendes Formular haben wir für Sie auf unserer Internetseite unter: http://www.fulbright.de/index.php?id=784 hinterlegt. Bitte beurteilen Sie alle bei Ihnen eingegangen Stipendienbewerbungen auf dem Bewertungsbogen (ein Bogen pro Bewerber).

  • Wichtig: Die Durchführung von Auswahlgesprächen oder die Erstellung einer Rangliste mit Nominierungsempfehlungen ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie die Stipendienanträge Ihrer BewerberInnen zusammen mit deren Bewertungsbögen an die Fulbright-Kommission.  Einsendefrist für das Akademische Auslandsamt ist der 31. Juli 2013.

Auswahlverfahren
Auf der Grundlage der bei der Fulbright-Kommission eingereichten Stipendienanträge und der Bewerbereinschätzungen durch die Hochschulen führen wir Mitte September 2013 eine Zwischenauswahl durch, die über den engeren Kreis von Bewerberinnen und Bewerbern entscheidet, der zu persönlichen Bewerbergesprächen nach Berlin eingeladen wird. Die Gespräche finden voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte 2013 (Kalenderwochen 42. und 43) statt. Die endgültige Stipendiennominierung erfolgt dann Anfang November 2013.