Aktualisierung der Regelungen zu aktuellen oder geplanten Praktika ab kommenden Montag, 20.4., 0.00 Uhr
Aktualisierung der Regelungen zu aktuellen oder geplanten Praktika, die ab kommenden Montag, 20.4., um 0.00 Uhr in Kraft treten werden, gemäß der Rektoratsvorlage zur Planung des Sommersemesters 2020:
Bitte beachten Sie daraus besonders den Passus 11.:
"Durch Prüfungsordnungen vorgeschriebene Praktika, die in Organisationen außerhalb der Universität abgeleistet werden, werden vollständig angerechnet, wenn sie zu mindestens 75 Prozent abgeleistet werden.
Praktika, die zu mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent abgeleistet werden, werden unter der Voraussetzung, dass eine geeignete Ersatzleistung erbracht wird, angerechnet.
Praktika, die zu weniger als 50 Prozent abgeleistet werden, können unter der Voraussetzung, dass eine geeignete Ersatzleistung erbracht wird, angerechnet werden.
Hiervon unberührt sind ggfls. Praktika, die durch übergeordnete Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben werden.“
Zusätzlich gilt weiterhin die dringende Empfehlung (Stand 19.3.2020) des Praktikumsausschusses der Fakultät I für alle aktuellen oder geplanten Praktika für alle Studierenden der Fach-Bachelor- und -Masterstudiengänge der Fakultät I (außer Lehramt).