Finanzierung der Post-Doc-Phase
DFG
- Alle promovierten Nachwuchswissenschaftler/innen sind bei der DFG antragsberechtigt. Sie können Forschungsanträge stellen und dabei im Rahmen eines Forschungsprojekts eine eigene Stelle beantragen. Wenn eine Person zum ersten Mal einen DFG-Antrag stellt, wird der Antrag nach einem besonderen Verfahren begutachtet.
- Nachwuchswissenschaftler/innen können bei der DFG zudem u.a. wissenschaftliche Netzwerke und Forschungsstipendien für Auslandsaufenthalte beantragen.
Weitere Förderer
- Die Fritz Thyssen Stiftung und die Volkswagen-Stiftung fördern Forschungsprojekte von Nachwuchswissenschaftlern innerhalb eines breiten Themenspektrums.
- Das Portal KISSWIN für den wissenschaftlichen Nachwuchs enthält eine Datenbank, über die zahlreiche zahlreiche weitere, spezialisierte Förder-Organisationen gefunden werden können.
- Ein vollständiges Verzeichnis aller deutschen Stiftungen ist der Stiftungsindex.
- Die Universität Siegen vergibt jährlich Habilitationsstipendien an weibliche Habilitierende. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Büro der Gleichstellungsbeauftragten.
- Um einen Antrag auf ein Drittmittelprojekt vorzubereiten, kann beim Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs eine Anschubfinanzierung beantragt werden. Bewilligt werden in der Regel kleinere bis mittlere Beträge; die eigene Stelle kann damit nicht finanziert werden.
Verfassen von Forschungsanträgen
- Die Abteilung Forschungsförderung der Zentralverwaltung leistet Hilfestellung beim Stellen von Anträgen. Sie kann auch dazu beraten, welcher Geldgeber für eine Projektidee geeignet ist.
- Hilfreiche Informationen finden sich in der Broschüre "Wie stelle ich einen Forschungsantrag?" des Forschungsreferats der Universität Kassel.

