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Katalog der UB Siegen

Nachwuchsförderung der Philosophischen Fakultät

Finanzielle Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Was wird unterstützt?

Mitglieder des wissenschaftlichen Nachwuchses der Philosophischen Fakultät (Promovierende, Habilitierende und Personen in der Post-Doc-Phase) können aus dem Budget des Nachwuchses finanzielle Unterstützung beantragen. Unterstützung kann für folgende Ausgaben geleistet werden:

  • für den Besuch einschlägiger, förderwürdiger wissenschaftlicher Tagungen und Workshops im Zusammenhang mit der eigenen Forschungstätigkeit (Reisekosten + Tagungsgebühren). Bei Tagungsbesuchen sollte in der Regel ein Vortrag gehalten werden; begründete Ausnahmen sind möglich.
  • für die Vorbereitung der Publikation von Aufsätzen (insbes. Korrekturlesen fremdsprachiger Texte, nur eigene wissenschaftliche Publikationen, keine Rezensionen)
  • für weitere Ausgaben im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Vergeben werden keine

  • Stipendien
  • Zuschüsse für den Druck von Dissertationen und Habilitationsschriften.

Für die finanzielle Unterstützung des Nachwuchses steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Externe Quellen

Der/die Antragsteller/in muss sich vorrangig um externe Unterstützung für seine/ihre Vorhaben bemühen (z.B. Stipendien des DAAD für Forschungsreisen). Personen, die auf einer Projektstelle oder an einem Lehrstuhl beschäftigt sind, sollen zunächst die dort zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen.

Reisekosten

Bei Reisekosten werden folgende Kosten berücksichtigt: Übernachtungskosten bis maximal 50 Euro pro Nacht sowie Fahrtkosten. Verpflegungskosten werden nicht erstattet. Für die Fahrt sollte die günstigste Reisemöglichkeit gewählt und möglichst ein Spartarif genutzt werden

Eigenanteil und maximaler Betrag

Bei allen Ausgaben wird in der Regel die Übernahme eines Eigenanteils von 25% verlangt. Der Eigenanteil kann in außergewöhnlichen Fällen reduziert oder erlassen werden. Jede Person kann pro Jahr maximal mit 400 Euro unterstützt werden.

Antrag

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung soll möglichst frühzeitig gestellt werden. Hier finden Sie das Formular zum Download. Die Formularseiten 1-3 sind per E-Mail an die Prodekanin für Forschung, Prof. Dr. Angela Schwarz (E-Mail: prodekanat-forschung@phil.uni-siegen.de), und an den Koordinator für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Herrn Tim Bernshausen (E-Mail: bernshausen@phil.uni-siegen.de), zu richten. Die letzte Formularseite ist zusammen mit ihren Belegen nachträglich im Dekanat bei Frau Althaus (AR-K 227) einzureichen.

Wenn Sie Unterstützung für eine Reise beantragen und an der Universität Siegen beschäftigt sind, stellen Sie bitte parallel beim Dekanat einen Dienstreiseantrag und vermerken darauf, dass Sie Unterstützung aus der Nachwuchsförderung beantragt haben. Über die Anträge entscheidet die vom Fakultätsrat gewählte Kommission für Nachwuchsförderung (Mitglieder zur Zeit: Prof. Dr. Angela Schwarz, Prof. Dr. Stephan Habscheid, Florian Groß, Silvie Kruse).

Die Maßnahmen sollen zunächst selbstständig vorfinanziert werden. Nach Durchführung der Maßnahmen werden die bewilligten Mittel gegen Vorlage von Original-Belegen und Fahrkarten erstattet.

Fragen zur Antragstellung beantwortet gerne die Koordinatorin für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Herr Tim Bernshausen (E-Mail: bernshausen@phil.uni-siegen.de).

Informationen zur hochschulinternen Forschungsförderung der Universität Siegen