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Zulassung zur Promotion

Sie wollen in der Philosophischen Fakultät der Universität Siegen promovieren? Hier erfahren Sie, was die Voraussetzungen für eine Promotion sind und was Sie konkret tun müssen, um zur Promotion zugelassen zu werden.

Voraussetzungen für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät

  • Sie interessieren sich so stark für einen Bereich Ihres Fachgebiets, dass Sie mehrere Jahre lang darüber forschen möchten (Tipps zur Themenfindung). Sie beherrschen Ihr Fachgebiet und wissenschaftliche Arbeitstechniken.
  • Sie finden eine/n Betreuer/in an der Philosophischen Fakultät für Ihr Dissertationsvorhaben.
    Informieren sich bitte zugleich über die Möglichkeiten zur Finanzierung des Promotionsstudiums.
  • Sie haben einen M.A.-Abschluss oder einen anderen Abschluss eines (in der Regel) mindestens 8-semestrigen Hochschul-Studiums (Lehramt, Magister, Diplom). Die Gesamtnote und die Note der schriftlichen Abschlussarbeit sollten mindestens "gut" (2,5) sein. Ausnahmen sind mit Begründung Ihres Betreuers / Ihrer Betreuerin möglich. (Ausländische Zeugnisse und Noten müssen als äquivalent eingestuft werden.)
  • Das Fach Ihres Hochschulabschlusses ist Ihr angestrebtes Promotionsfach oder schließt dieses ein. Wenn dies nicht der Fall ist, nimmt Ihr/e Betreuer/in dazu Stellung, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für Ihr Dissertationsvorhaben erfüllen. Unter Umständen müssen Sie während der Promotion zusätzliche Studienleistungen erbringen.
  • Je nach Ihrem Promotionsfach müssen Sie bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen. Diese finden Sie in der Liste der Promotionsfächer. Wenn Sie die Sprachkenntnisse noch nicht besitzen, müssen Sie sie während des Promotionsstudiums erwerben.

Wenn Sie eine/n Betreuer/in gefunden haben, bietet sich der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung (Muster) an. Eine Betreuungsvereinbarung ermöglicht es das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. In der Vereinbarung – die eine wechselseitige Verpflichtung zwischen Betreuer/in und Doktorand/in ist – kann beispielsweise die Teilnahme an Kolloquien oder ähnlichen Unterstützungsangeboten der Betreuung vorgesehen werden.

Schritte des Promotionsstudiums

1. Schritt: Eine/n Betreuer/in finden

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Wenn Sie promovieren wollen, müssen Sie zunächst eine/n Professor/in oder Privatdozent/in finden, der/die Ihre Doktorarbeit betreut. Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit einem Professor / einer Professorin aus dem Bereich Ihres geplanten Dissertationsthemas auf. Sie müssen sich auf das Thema Ihrer Promotion einigen. Unter Umständen müssen Sie ein Exposé Ihrer Promotion verfassen.

  • Informationen über die Professorinnen und Professoren der Fakultät finden Sie bei den einzelnen Seminaren.
  • Ihr Betreuer / Ihre Betreuerin muss bestätigen, dass er / sie Ihre Promotion betreuen will. Ein Bestätigungsschreiben ist für den 2. und 3. Schritt notwendig.

2. Schritt: Antrag auf Aufnahme in die Promovendenliste der Fakultät

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Wenn Sie eine/n Betreuer/in gefunden haben, beantragen Sie, in die Promovendenliste der Fakultät aufgenommen zu werden. Für den Antrag reichen Sie folgende Dokumente ein:

  • einen Brief, der an den Promotionsausschuss gerichtet ist und in dem Sie die Aufnahme in die Promovendenliste beantragen. Bitte geben Sie Ihre/n Betreuer/in, Ihr Promotionsfach und den voraussichtlichen Titel der Dissertation an.
  • das ausgefüllte Formular "Erhebungsmerkmale für Promovierende bei Hochschulen und Hochschulkliniken".
  • eine Erklärung der Betreuerin / des Betreuers, dass sie / er das Vorhaben betreuen will, ggf. unter Angabe der für das Vorhaben notwendigen Sprachkenntnisse und/oder Betreuungsvereinbarung (Muster) ;
  • ein Lebenslauf;
  • beglaubigte Kopien der Zeugnisse über Hochschulabschlüsse (ggf. übersetzt in Deutsch oder Englisch);
  • ggf. Nachweise der für das Vorhaben notwendigen Sprachkenntnisse, z.B. durch Kopie es Abiturzeugnisses. (Angaben zu den erwarteten Sprachkenntnissen finden Sie bei den Promotionsfächern.)

Der Promotionsausschuss wird über Ihren Antrag in einer Sitzung entscheiden. Im Fall einer positiven Entscheidung stellt er Ihnen eine Bescheinigung aus, dass Sie zur Promotion zugelassen sind. Mit dieser Bescheinigung können Sie, falls nötig, ein Doktorandenvisum für Deutschland beantragen.

Anträge auf Aufnahme in die Promovierendenliste müssen bis eine Woche vor der nächsten Sitzung bei Herrn Dr. Naumann im Büro des Promotionsausschusses eingehen. Der Termin der nächsten Sitzung wird auf der Webseite des Promotionsausschusses angekündigt.

Wenn Sie sich einschreiben wollen, beachten Sie bitte, dass Anträge auf Aufnahme bis eine Woche vor der ersten Sitzung im Oktober (Einschreibung zum Wintersemester) bzw. vor der ersten Sitzung im April (Einschreibung zum Sommersemester) im Büro des Promotionsausschusses eingehen müssen.

3. Schritt: Einschreibung als Promotionsstudent/in an der Universität Siegen

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Promovierende können sich als Promotionsstudenten an der Universität Siegen während der üblichen Fristen einschreiben, aber müssen dies nicht. Eingeschriebene Studierende erhalten jedoch einen Studierendenausweis und können die Angebote der Universität nutzen (Arbeitsplätze, Bibliothek, Computerräume, Sportstätten). Sie erhalten in der Mensa und bei Kulturveranstaltungen ermäßigte Preise und haben das Semesterticket für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Nordrhein-Westfalen.

Die Einschreibung findet für Deutsche und Personen mit deutschem Abitur im Studierendensekretariat statt, für alle anderen Personen in der Abteilung Student Admission, Registration and Training in German (STARTING). Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Antrag auf Einschreibung (ausgefüllt in unisono).
  • die Bestätigung des Betreuers / der Betreuerin und den Bescheid des Promotionsausschusses über die Zulassung zur Promotion.
  • das Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums im Original und zwei beglaubigte Kopien jedes Dokuments
  • einen gültigen Reisepass und (falls nötig) ein gültiges Visum für Einreise und Aufenthalt zur Durchführung eines Promotionsstudiums in Deutschland.
  • Passbild.
  • Bescheinigung über eine Krankenversicherung.

Promotionsstudenten müssen wie alle anderen Studierenden Verwaltungsgebühren (Semesterbeitrag) pro Semester in Höhe von circa 280 € bezahlen. In diesen Gebühren ist das Semesterticket enthalten, mit dem der gesamte öffentliche Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen benutzt werden kann.Alle Informationen zur Einschreibung sind hier zu finden.

 

4. Schritt: Eröffnung des Promotionsverfahrens

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Fragen?

Die Philosophische Fakultät der Universität Siegen leistet Ihnen bei jedem Schritt Hilfe. Bei Fragen zu den Schritten 1 und 2 kontaktieren Sie bitte die Promotionsberatung der Fakultät. Bei Fragen zu Schritt 3 wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat oder die Abteilung Student Admission, Registration and Training in German (STARTING) .
Das Team des Welcome Centers beantwortet auch schon vor Ihrem Aufenthalt in Siegen allgemeine Fragen zur Einreise, zum Visum oder zur Wohnungssuche.

 
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