Hinweis für Studierende im Fach-Bachelor Geschichte nach PO 2011
Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen
Die Philosophische Fakultät weist alle Studierende im fachlichen Bachelorstudiengang Geschichte nach der Prüfungsordnung von 2011 auf ein Schreiben des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät bezüglich des Nachweises von Fremdsprachenkenntnissen als Zugangsvoraussetzung für den BA-Studiengang gemäß §2 (2) der Fachspezifischen Bestimmungen (Entwurf vom 05.12.2012) hin. Das Schreiben können Sie hier einsehen. Bitte reichen Sie die Nachweis baldmöglichst beim Prüfungsamt ein.

