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    3. Sabbattexte

    3. Sabbattexte

    a) Jubiläen 50,6-13

    6Und siehe, auch das Sabbatgebot habe ich dir aufgeschrieben und alle Rechte seiner Satzungen. 7Sechs Tage sollst du dein Werk tun, aber am siebenten Tag ist der Sabbat des Herrn, eures Gottes. Tut an ihm keinerlei Arbeit, ihr und eure Kinder und eure Knechte und eure Mägde und all euer Vieh und auch die Fremden, die bei euch sind. 8Und ein Mensch, der an ihm irgendeine Arbeit tut, soll sterben, - jeder Mann, der diesen Tag befleckt, der seinem Weibe beiwohnt, und auch, wer irgendeine Sache beredet, an ihm zu tun, daß er an ihm eine Reise mache wegen allerlei Verkauf und Kauf; und auch, wer an ihm Wasser schöpft, das er nicht vorbereitet hat am sechsten Tag, und auch, wer allerlei aufhebt zu tragen, um es aus seinem Zelt oder aus seinem Hause zu bringen, soll sterben. 9Und tut am Sabbattage keinerlei Arbeit, ohne daß ihr sie euch am sechsten Tage vorbereitet habt, zu essen und zu trinken und zu ruhen und von aller Arbeit an diesem Tage Sabbat zu feiern und den Herrn, euren Gott, zu preisen, der euch den Festtag und den heiligen Tag gegeben hat. Und ein Tag des heiligen Reichs für ganz Israel ist dieser Tag unter ihren Tagen immerdar. 10Denn groß ist die Ehre, die Gott Israel erwiesen hat, daß sie an diesem Festtag essen und trinken und sich sättigen und an ihm ruhen sollen von aller Arbeit, die zu menschlicher Arbeit gehört, außer daß sie Rauchwerk räuchern und Gabe und Opfer vor Gott darbringen für die Tage und die Sabbate. 11Diese Arbeit allein soll an den Sabbattagen im Heiligtume des Herrn, eures Gottes, getan werden, damit sie beständig Tag für Tag das Sühnopfer für Israel darbringen, zum Gedächtnis, das vor Gott angenehm ist, und [damit] er sie annimmt für ewig Tag für Tag, wie dir geboten ist. 12Und jedermann, der an ihm eine Arbeit tut und auch, wer einen Weg geht, und auch, wer sein Grundstück besorgt, sei es zu Hause oder an irgendeinem [anderen] Ort, und auch, wer Feuer anzündet, und auch, wer irgendein Tier bepackt, und auch, wer zu Schiffe auf dem Meere reist, und jedermann, der jemanden schlägt und tötet, und auch, wer ein Tier oder einen Vogel schlachtet, und auch, wer [etwas] fängt, sei es [Feld-] Tier oder Vogel oder Fisch, und auch, wer am Sabbat fastet und Krieg führt: 13ein Mensch, der irgendetwas von diesem am Sabbattage tut, soll sterben, damit die Kinder Israel Sabbat feiern gemäß den Geboten der Sabbate des Landes, wie in den himmlischen Tafeln geschrieben ist, die er mir in meine Hände gegeben hat, damit ich die Ordnungen der Zeit und die Zeit je nach der Einteilung ihrer Tage aufschreibe. Hier ist zu Ende die Rede von der Einteilung der Tage.
    Quelle: Kautzsch, E. (Hrsg.): Die Apokryphen und Pseudepigraphen des Alten Testaments. 2. Bd.: Die Pseudepigraphen des Alten Testaments. Darmstadt 1962 (2., unveränderter Nachdruck der Erstausgabe von 1900), 118f.

    b) Qumran (CD X,14-XI,18)

    14 Über den Sa[bb]at, daß man ihn halte entsprechend seiner Anordnung. Niemand soll am 15 sechsten Tage eine Arbeit ausführen von der Zeit an, zu der die Sonnenscheibe 16 von dem Tor um die Länge ihres Durchmessers entfernt ist. Denn das ist es, was er gesagt hat: Halte 17 den Sabbattag ein, um ihn zu heiligen (Dtn 5,12). Und niemand darf am Sabbattag ein 18 törichtes oder eitles Wort sagen. Nicht darf man etwas an seinen Nächsten ausleihen. Nicht soll man über eine Angelegenheit von Besitz und Gewinn richten. 19 Nicht darf man über Fragen der Arbeit sprechen oder das Werk, das am nächsten Tag zu tun ist. 20 Nicht darf man auf das Feld hinausgehen, um eine Arbeit nach seinem Gutdünken zu verrichten 21 am Sabbat. Nicht darf man aus einer Stadt weiter hinausgehen als tausend Ellen. 22 Niemand soll am Sabbattag etwas essen außer dem, was schon vorbereitet ist, und von dem, was verdirbt 23 auf dem Feld. Man darf nichts essen und nichts trinken außer dem, was sich im Lager befindet.
    XI,1
    Auf dem Weg, wenn man hinabsteigt, um zu baden, darf man da trinken, wo man steht, aber man darf nicht schöpfen in irgendein Gefäß. Man darf nicht einen Fremden schicken, daß er seinen Wunsch am Sabbattage ausführe. 3 Niemand darf schmutzige Kleider oder in einer Kammer aufbewahrte tragen, ohne daß 4 sie mit Wasser gewaschen oder mit Weihrauch abgerieben worden sind. Niemand darf nach eigenem Gutdünken einen 'Erub anlegen 5 am Sabbat. Niemand soll hinter dem Vieh hergehen, um es außerhalb der Stadt zu weiden, es 6 sei denn 2000 Ellen weit. Man soll seine Hand nicht heben, um es mit der Faust zu schlagen. Wenn 7 es störrisch ist, soll man es nicht aus dem Haus führen. Niemand darf etwas aus dem Haus 8 nach draußen bringen oder von draußen in das Haus. Und wenn man sich in einer Hütte befindet, soll man nichts aus ihr hinausbringen 9 und nichts in sie hineinbringen. Nicht darf man ein zugeklebtes Gefäß am Sabbat öffnen. Niemand soll 10 bei sich Medikamente tragen, um damit aus- und einzugehen am Sabbat. Man darf nicht in seinem Wohnhaus 11 einen Stein oder Erde aufheben. Ein Pilger darf nicht den Säugling tragen, um aus- und einzugehen am Sabbat. 12 Niemand darf einen Knecht oder seine Magd oder seinen Tagelöhner erzürnen am Sabbat. 13 Niemand soll Vieh beim Werfen helfen am Sabbattag. Und wenn es in einen Brunnen fällt 14 oder in eine Grube, so soll er es nicht am Sabbat wieder herausholen. Niemand soll den Sabbat an einem Ort in der Nähe 15 der Heiden verbringen. Niemand darf den Sabbat entweihen wegen Besitz oder Gewinn am Sabbat. 16 Einen lebendigen Menschen, der in ein Wasserloch fällt, oder sonst in einen Ort, 17 soll niemand heraufholen mit einer Leiter oder einem Strick oder einem (anderen) Gegenstand. Niemand soll am Sabbat etwas auf den Altar bringen 18 außer dem Sabbatbrandopfer; denn so steht geschrieben: ausgenommen eure Sabbate (Lev. 23,38).
    Quelle: Die Texte aus Qumran. Hebräisch und Deutsch. Mit masoretischer Punktation, Übersetzung, Einführung und Anmerkungen hrsg. von Eduard Lohse. Darmstadt 41986, 87-91
    Mit freundlicher Genehmigung der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft, Darmstadt!

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