Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Masterstudiengang
Sozialwissenschaften
Anträge auf Zulassung zu dem Master-Studiengang Sozialwissenschaften können solche Bewerberinnen und Bewerber stellen, die
- über einen Bachelor of Arts-Abschluss in Politikwissenschaft oder Soziologie oder einen Abschluss in vergleichbaren Studiengängen verfügen
- und diesen in der Regel mit mindestens der Note gut (2,0) bzw. "B" [nach European Credit Transfer System (ECTS)] abgeschlossen haben.
Über Ausnahmeregelungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Dies gilt insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber mit Berufserfahrung.

