Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Masterstudiengang
Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch, Romanische Sprachen
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der Prüfungsordnung geregelt (Stand: 25.05.2010):
(1) Zum Masterstudiengang „Sprachwissenschaft“ können Absolventinnen und Absolventen fachlich einschlägiger Bachelor- oder gleichgestellter Studiengänge zugelassen werden. Fachlich einschlägig sind linguistische
Haupt- und Nebenfachstudiengänge sowie Hauptfachstudiengänge anderer (insbesondere philologischer) Fächer mit hinreichend großem linguistischem Anteil. Zu den gleichgestellten Studiengängen zählen insbesondere Fachhochschul- und Lehramtsstudiengänge mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit sowie äquivalente ausländische Studiengänge.
(2) Im Fall der gleichgestellten Studiengänge sind sehr gute Kenntnisse im gewählten sprachlichen Schwerpunkt nachzuweisen. Gegebenenfalls können entsprechende Sprachkenntnisse auch im Rahmen einer Eingangsprüfung festgestellt werden.
(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem/der Fachvertreter/in.
(4) Studierende mit philologischen Abschlüssen, die nur in geringem Maße linguistische Anteile enthielten, können unter Auflagen ebenfalls aufgenommen werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Benehmen mit dem/der Fachvertreter/in über Art und Umfang der zu erbringenden zusätzlichen Studienleistungen.
(5) Ebenfalls zugelassen werden können Studierende, die ein Zwischenprüfungszeugnis in einem einschlägigen Magisterstudiengang und darüber hinaus Prüfungsleistungen aus dem Bachelor-Studiengang „Sprache und Kommunikation/Language and Communication“ an der Universität Siegen nachweisen. Dabei müssen die Module 4 und 8, zwei Module aus den Modulen 5, 6 und 7, eine der B.A.-Arbeit entsprechende Arbeit sowie sprachpraktische Veranstaltungen im Gesamtumfang von insgesamt 60 Kreditpunkten erbracht werden.

