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Offener Brief an die Mitglieder der Fakultät I

Prof. Dr. Marion Heinz, Prof. Dr. Stephan Nachtsheim, Prof. Dr. Richard Schantz

Als ehemals aktives Mitglied des Fachs Philosophie wird man in diesen Wochen auf die Frage angesprochen, ob man selbst die Konzeption des Seminars von Dieter Schönecker „Denken und Denken lassen. Zu Theorie und Praxis der Meinungsfreiheit“ ebenso wie anscheinend viele derzeitige Mitglieder des Fachs als unproblematisch beurteilt. Die Unterzeichnenden haben dazu eine abweichende Einschätzung. Sie denken nicht, wie in öffentlichen Sympathiebekundungen mit dieser Veranstaltung zum Ausdruck kommt, es gehe hier darum, die Freiheit der Rede und der Wissenschaft gegen unberechtigte Einschränkungen seitens der Vertreter der Universität zu erstreiten. Das Problem so zu formulieren, ist unseres Erachtens ein Kategorienfehler: Der sachliche Kern, der in Rede steht, betrifft vielmehr allein die Kriterien für eine reguläre philosophische Lehrveranstaltung.

In einem philosophischen Seminar der praktischen Philosophie geht es normalerweise darum, allgemeingültige Kriterien für die Beurteilung von Zwecken und Handlungen zu erarbeiten und deren Begründung kritisch zu diskutieren. Mit dem Ankündigungstext der Veranstaltung ist diese Ebene philosophischer Befassung jedoch verlassen: „Sollte es Grenzen [der Redefreiheit an Universitäten] geben, und wenn, wo liegen diese? Darf man Personen wie Thilo Sarrazin einladen oder wie Marc Jongen (MdB, AfD)?“ Denn mit dieser Formulierung wird bereits die Karte einer unterstellten Nicht-Redefreiheit ausgespielt; das Seminar selbst wird zugleich als Exempel praktischer Durchsetzung von Redefreiheit deklariert, indem genau die unter dem Gesichtspunkt möglicher Einschränkungen von Redefreiheit in ihrer politischen Positionierung charakterisierten Personen als Gastredner eingeladen werden. Dass politische Kriterien für die Auswahl der Redner genannt werden – und nicht deren wissenschaftliche Expertise –, muss für die Universität problematisch sein. Es gibt indessen kein politisches und kein philosophisches Problem hinsichtlich der Redefreiheit von politisch links oder rechts orientierten Personen an einer Universität außerhalb der grundständigen Lehre. 

Den aus dem Gesichtspunkt der Sicherstellung einer geordneten Lehre erwachsenden Bedenken zu begegnen, indem den früheren oder gegenwärtigen Politikern untersagt wird, über ihre politischen Auffassungen zu „Überfremdung“, zum Islam etc. zu reden, sie vielmehr auf das Thema Redefreiheit verpflichtet werden, kann nicht überzeugen. Denn erstens sind sie keine Experten für dieses Thema. Zweitens aber wird ihnen mit dem Thema Redefreiheit die Möglichkeit eingeräumt, ihre politische Sicht als vermeintlich (oder angeblich) durch derartige Einschränkungen Betroffene im Seminar zur Sprache bringen. Denn auch das ist selbstredend ein politischer Inhalt – u.U. ein weiterer Beitrag zum Topos einseitiger Einschränkung von Meinungsfreiheit für rechte Denker in einer durch „Versiffung“ (Jongen) bestimmten Öffentlichkeit. Mit der Vorgabe des Themas Meinungsfreiheit für die Redner ist also keineswegs sichergestellt, dass den Studierenden wissenschaftliche Beiträge geboten werden. Allein darum geht es.

Prof. Dr. Marion Heinz, Prof. Dr. Stephan Nachtsheim, Prof. Dr. Richard Schantz

 
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