Sie können Dokumente (Scheine, Anträge, Abschlussarbeiten etc.) im Falle der Abwesenheit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihres Sachbearbeiters auch bei allen anderen Mitarbeitern des Prüfungsamtes abgeben.
Sie können außerdem die Postfächer beim Audimax und in AR-K Ebene 2 nutzen.
Prüfungsamt der Fakultät I
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen
Erfassung von Studien- und Prüfungsleistungen allgemein
Damit Leistungen ihrem Studienkonto gutgeschrieben werden können, müssen diese elektronisch erfasst werden. Die Leistungen werden entweder direkt vom Lehrenden in die LSF-Prüfungsverwaltung eingetragen oder auf Papier-Belegen über erbrachte Studienleistungen ("Scheinen") dokumentiert - diese müssen dann im Prüfungsamt zur Anrechnung in Original und Kopie vorgelegt werden.
Mündliche Prüfungen
Zur Protokollierung von mündlichen Prüfungsleistungen stehen Lehrenden folgende Vorlagen zur Verfügung:
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester, einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule
In anderen Studiengängen und/ oder an anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag für den gewählten Studiengang angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.
Die Gleichwertigkeit wird festgestellt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des jeweiligen Studienfachs an der Universität Siegen im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
Den Ablauf für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier:
Ihre Ansprechpartner und die auszufüllenden Formulare für eine Anrechnung finden Sie hier:
Alle Formulare liegen als PDF-Datei vor.
Falls der benötigte Acrobat Reader nicht installiert ist, kann er unter www.adobe.de heruntergeladen werden

