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Katalog der UB Siegen

Veranstaltungsbelegung im Wintersemester 2013/14

  Belegfristen des Wintersemesters 2013/14: 

  • ab dem 05.08.2013 - Orientierungsphase: In den ersten beiden Wochen nach Veröffentlichung des Wintersemesters am 05.08.2013 können Sie sich über das Veranstaltungsangebot informieren.
  • 19.08. - 08.09.2013 - Belegphase 1: Erst ab dem 19.08.2013 ist die Veranstaltungsbelegung in LSF möglich. Während dieser Zeit können die Dozentinnen/Dozenten bzw. Beauftragten Belegungen weder zulassen noch ablehnen und nicht sehen, wer sich bisher zur Veranstaltung angemeldet hat (Chancengleichheit!).
  • ab dem 09.09.2013 - Platzvergabe durch die Lehrenden/LehrplanerInnen für die Veranstaltungen, die sich an Studierende im > 1. Fachsemester richten.

  • wird noch mit dem Dezernat 2 geklärt - Belegphase Erstsemester: Für Veranstaltungen, die sich an Erstsemesterstudierende richten, soll es eine separate Belegfrist geben, die bis zum Ende der ESE-Woche aktiv sein wird und Chancengleichheit garantieren soll.
  • wird noch mit dem Dezernat 2 geklärt - Belegphase 2: Diese Phase ermöglicht es Ihnen, auf Ablehnungen aus der ersten Belegungsphase zu reagieren. Darüber hinaus haben StudienanfängerInnen Gelegenheit, Veranstaltungen zu belegen. Anders als in der ersten Belegungsphase können während dieses Zeitraums Studierende bereits zur Lehrveranstaltung zugelassen oder abgelehnt werden. Bitte beachten Sie, dass bereits ausgelastete Veranstaltungen für höhere Fachsemester nicht erneut für die Belegung geöffnet werden müssen!
  • wird noch mit dem Dezernat 2 geklärt - Belegphase 3: Darüber hinaus können die VeranstaltungsplanerInnen ausgewählten Lehrveranstaltungen weitere Belegungszeiträume zuordnen, wenn diese erst spät im Semester beginnen oder als Zusatzangebot geplant werden. Die Information, ob es eine weitere Belegungsmöglichkeit gibt, können Sie in LSF den einzelnen Veranstaltungen entnehmen. 

Allgemeine Hinweise:

Wie das Studierendensekretariat mit der Rückmeldeaufforderung mitteilte, wird das Belegen von Veranstaltungen ab dem Wintersemester 2013/14 nur noch rückgemeldeten und beurlaubten Studierenden möglich sein.

Sie können maximal 20 Veranstaltungen belegen. Veranstaltungen, bei denen Sie abgelehnt wurden, werden nicht mitgezählt.

Sogenannte „Windhundbelegungen“ (nach dem Motto ‚wer zuerst kommt, mahlt zuerst’), gibt es bei der Veranstaltungsbelegung nicht mehr: Der Zeitpunkt einer Belegung in der Belegphase I spielt keine Rolle für eine mögliche Zulassung! Voraussetzung ist natürlich, dass die Anmeldung innerhalb der gesetzten Frist erfolgt.