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Veranstaltungsbelegung im Wintersemester 2024/2025

In der Philosophischen Fakultät sind alle Veranstaltungen belegpflichtig, d. h. dass sich Studierende innerhalb der folgenden Belegfristen über das Campusmanagementsystem unisono zu Seminaren, Vorlesungen, Kompaktveranstaltungen, Übungen etc. anmelden müssen: 

unisono-Zeitplan für die Veranstaltungsbelegung im Wintersemester 2024/2025:

  • ab dem 29.07.2024 - Orientierungsphase: In den zwei Wochen nach Veröffentlichung des Vorlesungsverzeichnisses am 29.07.2024 können sich Studierende über das Veranstaltungsangebot informieren.
  • 12.08. bis 01.09.2024 - Belegphase 1: Erst ab dem 12.08.2024 ist die Veranstaltungsbelegung in unisono möglich. Während dieser Zeit können die Lehrenden Belegungen weder zulassen noch ablehnen.
  • 12.08. bis 03.10.2024 - Belegphase Erstsemester: Erstsemesterveranstaltungen können bis einschließlich 03.10.2024 (13:00 Uhr) belegt werden. Die Platzvergabe solcher Veranstaltungen ist während der Belegphase gesperrt und kann erst im Anschluss vorgenommen werden. 
  • 02.09. bis 15.09.2024 - Platzvergabe Belegphase 1 durch die Lehrenden/LehrplanerInnen.

  • 16.09. bis 29.09.2024 - Belegphase 2: Diese Phase ermöglicht Studierenden, auf Ablehnungen aus der ersten Belegungsphase zu reagieren. Anders als in der ersten Belegungsphase können während dieses Zeitraums Studierende bereits zur Lehrveranstaltung zugelassen oder abgelehnt werden. Bitte beachten Sie, dass bereits ausgelastete Veranstaltungen nicht erneut für die Belegung geöffnet werden müssen!
  • 30.09. bis 15.02.2025 - Belegphase 3 (optional): Darüber hinaus können die VeranstaltungsplanerInnen ausgewählten Lehrveranstaltungen weitere Belegungszeiträume zuordnen, wenn diese erst spät im Semester beginnen oder als Zusatzangebot geplant werden. Die Information, ob es eine weitere Belegungsmöglichkeit gibt, können Sie in unisono den einzelnen Veranstaltungen entnehmen.

Allgemeine Hinweise:

1. Studierende sollten bei der Belegung von Veranstaltungen auf die Modulzuordnungen achten und kontrollieren, ob die in den Fachspezifischen Bestimmungen und Modulhandbüchern geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.

2. Der Zeitpunkt einer Belegung in der Belegphase 1 spielt keine Rolle für eine mögliche Zulassung.

Antworten auf häufige Fragen und Hinweise zu bekannten Problemen finden Sie auch in unserer FAQ-Datenbank.

 
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