3. Die Doktorprüfung
Im Allgemeinen besteht die Doktorprüfung aus folgenden Teilen:
- Bewertung der schriftlichen Arbeit,
- Eine mündliche Prüfung (Ablauf variiert je nach Prüfungsordnung).
Bezüglich des genauen Ablaufes der Doktorprüfung sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin halten.
Die Fakultäten der Universität Siegen haben jeweils ihre eigenen Prüfungsordnungen, die sich nicht unerheblich voneinander unterscheiden. Sie sollten sich auf jeden Fall die Promotionsordnung Ihrer Fakultät beschaffen und diese aufmerksam lesen.
In allen Fällen gilt aber: die Dissertation muss von zwei unabhängigen Gutachtern gelesen und bewertet werden. Der/die Erstgutachter/in ist in der Regel der/die Betreuer/in der Arbeit. Die Bestimmung des/der Zweitgutachter/in erfolgt durch den Promotionsausschuss; ein Vorschlagsrecht des Kandidaten/ der Kandidatin besteht nicht.
In begründeten Fällen können auch externe Fachleute als Zweitgutachter herangezogen werden.
Promotionsordnungen der Fakultäten:

