Übersicht zum Thema ANMELDUNGEN im Allgemeinen Hochschulsport
- Allgemeines zu den Anmeldungen
- Anmeldeschluss
- Anmeldung zu limitierten und/oder Sonderkursen
- Anmeldung zu unlimitierten Kursen
- Beitragszahlung
- Anmeldungen zum Sport in der vorlesungsfreien Zeit (Ferienkarte)
- Lastschriftverfahren
- Sprech- und Öffnungszeiten im Allgemeinen Hochschulsport
- Sonderöffnungszeiten für die Anmeldungen bzw. Beitragszahlungen im Allg. Hochschulsport
- Nachrückverfahren
- Zugangsberechtigung
- Teilnahmeberechtigung
- Gültigkeitsdauer der Anmeldungen
- Haftung
- Versicherung
Anmeldungen
Für jede Veranstaltung des Allgemeinen Hochschulsports ist eine Anmeldung erforderlich. Jede Person, kann sich zu einem oder mehreren Kursen anmelden.
Zur Anmeldung muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Dies sollte im Regelfalle Online (Online-Anmeldung) oder nur in Ausnahmefällen noch Offline (unter Angabe von Name, Vorname, Matr.-Nr. und Kursnummern) geschehen.
Nicht-Stdierende geben bitte unter dem Punkt "Matr.-Nr." ihr 6-stelliges Geburtsdatum an. Außerdem bitte unbedingt das entsprechende Feld ("Gast" oder "MitarbeiterIn" in dem Drop-Down Menü) auswählen.
Auf der Anmeldung bzw. im Online-Formular ist jede gewünschte Veranstaltung einzutragen – also auch die unlimitierten Kurse.
Wird jedoch die sog. Semesterkarte (umfasst alle unlimitierten Kurse) gewählt, ist eine detaillierte Angabe der unlimiterten Einzelkurse nicht nötig.
Die jeweils eingetragenen Kurse gelten als verbindliche Anmeldung!
Nach dem Absenden Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatisch generierte e-mail-Mitteilung, in der Sie um eiine fristgerechte Einzahlung der Kursentgelte gebeten werden (diese Mitteilung ist ausdrücklich KEINE Teilnahmebestätigung für limitierte Kurse). Bitte beachtenSie dabei, dass Anmeldungen zu limitierten Kursen einer gesonderten Platzzuweisung (evtl. durch Auslosung) bedürfen. Diese Zuweisung erfolgt durch Veröffentlichung entsprechender Listen im Internet nach Ablauf der Anmeldefrist! Anmeldungen zu unlimitierten Kursen bedürfen keiner weiteren Bestätigung, sondern können auf jeden Fall als Platzzusage gewertet werden (Die letztendliche Teilnahmeberechtigung wird durch die Einzahlung des entsprechenden Betrags innerhalb der vorgesehenen Frist erworben - s. hierzu auch "Termine und Fristen").
Anmeldeschluss
s. hierzu Termine und Fristen
Anmeldungen und Teilnahmeberechtigungen für limitierte Kurse/Sonderkurse
Nach Registrierung aller bis zum Anmeldeschluss eingegangenen Anmeldungen zu den einzelnen Kursen, findet für die limitierten und die Sonderkurse eine computergesteuerte Zufallsauswahl statt, auf Grund derer die TeilnehmerInnen-Listen für die einzelnen Kurse erstellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung an den limiterten Kursen erfolgt also nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen.. Um die Gleichberechtigung aller Interessenten am Hochschulsport zu wahren, erfolgt die Auslosung/Vergabe der jeweiligen Plätze erst am Ende des möglichen Anmeldezeitraums.
Erst durch die Veröffentlichung der eigenen Matrikelnummer (bzw. bei Nicht-Studierenden des Geburtsdatums) in den TN-Listen ist eine Teilnahme für die entsprechende Person an dem entsprechenden Kurs möglich. Voraussetzung ist allerdings die fristgerechte (s. Termine und Fristen) Einzahlung des entsprechenden Kursbeitrags. Sollte der Kursbeitrag in dem angegebenen Einzahlungszeitraum nicht geschehen, verfällt diese Zugangsberechtigung und der Platz wird für weitere InteressentInnen im Rahmen des Nachrückverfahrens frei gegeben.
Die o.g. Listen können sowohl an den Infobrettern des Allgemeinen Hochschulsports im Vorraum zur Sporthalle AR als auch im Internet eingesehen werden. Dabei werden nur die Kurs- und die jeweils ausgelosten Matrikel-Nummern (bei Nicht-Studierenden das Geb.Datum) – also keine Namen - veröffentlicht (s.a. hier: Termine und Fristen).
Anmeldungen zu unlimitierten Kursen
Auch unlimiterte Kurse bedürfen einer Online-Anmeldung und der damit verbundenen Einzahlung des Kursbeitrags. Bei den unlimiterten Kursen erfolgt im Regelfalle keine Veröffentlichung von TN-Listen, da alle TeilnehmerInnen, die sich angemeldet und den Beitrag entrichtet haben, einen Platz in den jeweiligen Kursen erhalten. Ausnahmen bilden nur Veranstaltungen, die auf Grund sehr hoher Anmeldezahlen nachträglich begrenzt werden müssen, um die Sicherheit der TeilnehmerInnen in den Veranstaltungen gewährleisten zu können.
Beitragszahlung
auch mit Lastschriftverfahren möglich!
Alle Personen, die auf einem der Listenplätze stehen, können innerhalb der jeweils gültigen Termine und Fristen während der Öffnungszeiten im Raum AR – E 9.2.06 die Kursbeiträge einzahlen; erst dann haben Sie einen Anspruch und die Berechtigung zur Kursteilnahme.
Die Entrichtung der Kursbeiträge ist nur gegen Vorlage des gültigen StudentInnenausweises im Raum AR.E. 9.2.06 möglich!
Jede Person kann (ohne zahlenmäßige Begrenzung) auch für andere teilnahmeberechtigte Personen die Beiträge entrichten; dafür ist jedoch der gültige StudentInnenausweis oder die Immatrikulationsbescheinigung der Anzumeldenden vorzulegen.
Das Lastschriftverfahren:
Wer die Kursentgelte nicht bar bezahlen möchte, hat die Möglichkeit, die Beiträge per Lastschriftverfahren einziehen zu lassen. Dazu ist es notwendig, die Einzugsermächtigung als Vordruck im pdf-file downzuloaden - vollständig und leserlich auszufüllen (unleserlich ausgefüllte Formulare können werden nicht akzeptiert; somit wäre eine Teilnahme am Hochschulsport nicht erlaubt) und an die Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) fristgerecht zurück zu senden oder in die entsprechenden Postfächer (Briefkasten) einzuwerfen.
Bitte beachten Sie, dass das Formular im Original eingereicht werden muss - ein elektronischer Versand ist nicht möglich (auch nicht als gescannter Anhang einer E-Mail)!
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen, wird Ihnen im Regelfalle nach der zweiten Semesterwoche eine Mail zugehen, mit der Sie Ihre entsprechende Zugangsquittung zum Allgemeinen Hochschulsport selbst ausdrucken können.
BITTE VERGESSEN SIE IHRE E-MAIL-ADRESSE IM ONLINE-ANMELDEFORMULAR NICHT, FALLS SIE AM LASTSCHRIFTVERFAHREN TEILNEHMEN MÖCHTEN!
Einzugsermächtigungen, die den Vermerk "bis auf Widerruf" oder "widerruflich" enthalten, brauchen nur einmal eingereicht zu werden, so dass die Gültigkeit dieser Ermächtigung für die darauf folgenden Semester ebenfalls gegeben ist (natürlich nur, falls der Wunsch zur Nutzung des Lastschriftverfahrens bei der Anmeldung vermerkt wurde).
Anmeldungen auf diesem Wege zu den limitierten Kursen sind nur bedingt möglich, da die Einzugsermächtigung erst nach erfolgter Auslosung der zur Verfügung stehenden Plätze (also erst nach dem abgeschlossenen Losverfahren) von uns bei den jeweiligen Perrsonen angewendet wird. Den Vordruck für die Einzugsermächtigung finden Sie hier.
In der jeweils ersten Woche des Allgemeinen Hochschulsports in einem Semester sind alle Personen, die sich fristgerecht (online) angemeldet haben, an den Veranstaltungen des Hochschulsports teilnahmeberechtigt (Schnupperwoche), unabhängig davon, ob die Zahlung der Beiträge bereits erfolgt ist oder nicht.
Mit Beginn der zweiten Woche im Allgemeinen Hochschulsport ist eine Teilnahme nur noch gegen Vorlage (bei dem jeweiligen ÜL) der Einzahlungsquittung (= Zugangsberechtigung zu den jeweiligen Kursen) möglich.
Wer die jeweiligen Kursgebühren in seinem ihm zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht entrichtet hat, wird aus den Listen der Teilnahmeberechtigten gestrichen und gilt als nicht angemeldet.
Öffnungszeiten innerhalb der ZB-SB für den Allgemeinen Hochschulsport
Sonderöffnungszeiten innerhalb der ZB-SB für den Allgemeinen Hochschulsport
Nachrückverfahren
Sind innerhalb der jeweils aktuell ausgeschriebenen Fristen nicht alle zur Verfügung stehenden Kursplätze der limitierten Kurse und der Sonderkurse belegt, so werden die noch zur Verfügung stehenden Plätze ab Donnerstag, den 25.04.2013 im freien Anmeldeverfahren (Nachrückverfahren) vergeben(bitte hierbei wieder die "normalen" Öffnungszeiten" beachten), d.h.: die Reihenfolge der Nachfrage entscheidet in diesem Moment. Eine Übersicht mit den freien Plätzen in den jeweiligen Kursen wird ab Mittwoch, den 24.04.2013 an den Infobrettern der ZB-SB und im Internet veröffentlicht.Mit Beginn des Nachrückverfahrens können natürlich auch wieder Anmeldungen für unlimitierte Kurse erfolgen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Hochschulangehörige (Bedienstete sowie Studierende) der Universität Siegen. Gäste können nur zu den Veranstaltungen zugelassen werden, wenn entsprechende Plätze zur Verfügung stehen bzw. von den Hochschulangehörigen nicht vollständig genutzt werden.
Zugangsberechtigung
Zugang zu den Kursangeboten im Hochschulsport haben all diejenigen, die die Anmeldung im Sportreferat oder per Lastschriftverfahren vorgenommen haben und daher über eine entsprechende Bestätigung (= Einzahlungsquittung) für die jeweiligen Veranstaltungen verfügen. Die Einzahlungsquittungen sind in die jeweiligen Sporthallen mitzunehmen und zu Beginn der Veranstaltungen den jeweiligen KursleiterInnen vorzuzeigen. Außerdem werden ab der zweiten Woche im Hochschulsport Zugangskontrollen durchgeführt und nur die Personen in die Sportstätten eingelassen, die im Besitz einer gültigen Quittung zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind.
Gültigkeitsdauer der Anmeldungen
Die Teilnahmeberechtigung am Hochschulsport erstreckt sich auf das jeweilige komplette Semester (also auch auf die darauf folgende vorlesungsfreie Zeit). Ab sofort ist eine Anmeldung in der Vorlesungszeit gleichzeitig auch für die vorlesungsfreie Zeit gültig. Grundsätzlich ist zu festzustellen, dass die Anmeldung (= Einzahlungsquittung) ab sofort den gleichen Gültigkeitszeitraum umfasst, wie der jeweils aktuelle Studentenausweis. Nur als immatrikulierte Studierende sind Sie bei den Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsport Unfall versichert.
Die Anmeldung zum Sport in der vorlesungsfreien Zeit (Ferienkarte)
All die Personen, die im jeweils aktuellen Semester (Vorlesungszeit) eine Kursanmeldung vorgenommen und den entsprechenden Beitrag entrichtet haben, benötigen keine weitere Anmeldung. Der Nachweis zur Kursteilnahmeberechtigung (= Einzahlungsquittung) in der Vorlesungszeit ist gleichzeitig auch die Teilnahmeberechtigung für die auf das jeweilige Semester folgende vorlesungsfreie Zeit. Im Unterschied zur Vorlesungszeit sind die im Besitz einer Quittung befindlichen Personen berechtigt, an allen Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit teilzunehmen, unabhängig davon, für welche Kurse diese Personen in der Vorlesungszeit angemneldet waren.
Personen, die in der Vorlesungszeit noch keine Kursanmeldung vorgenommen - und somit für das jewelige Semester auch keine Einzahlungsquittung besitzen - haben die Möglichkeit, eine sog. "Ferienkarte" zu erwerben. Diese Karte berechtigt dann zur Teilnahme an allen Veranstaltungen, die in der vorlesungsfreien Zeit angeboten werden.
Haftung
Der Hochschulsport haftet nicht für verloren gegangene, gestohlene, verunreinigte oder zerstörte Gegenstände.
Versicherung
Die Studierenden der Universität Siegen sind über die Unfallkasse NRW unfallversichert, soweit sie an den Veranstaltungen teilnehmen, die im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports (organisierter Übungsbetrieb) während der festgesetzten und ausgeschriebenen Zeiten unter Kursleitung stattfinden und als Ausgleichssportart gelten. Für Studierende anderer Hochschuzlen besteht nach aktueller Lage kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW, da die Teilnahme im Rahmen der Freizeitgestaltung als "privat" angesehen wird und nicht in direktem Zusammenhang mit dem Studium steht.
Gäste, die am Hochschulsport teilnehmen möchten, sind seitens der Hochschule nicht versichert. Die Teilnahme von Nicht-Hochschulan-gehörigen (Gäste) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei einer Anmeldung als Gast ist eine Haftungsausschlusserklärung so wie der Nachweis der Volljährigkeit mit der Anmeldung einzureichen.

