Beitragsregelung
Eine Übersicht der Beitragsregelungen im Allgemeinen Hochschulsport
Immatrikulierte Studierende
Jeder immatrikulierte Studierende, der sich für Kurse im Allgemeinen Hochschulsport anmeldet, entrichtet einen Beitrag von 5,- € pro Kurs und Semester. Die durch die Einzahlung erworbene Berechtigung zur Teilnahme an den jeweils "gebuchten" Veranstaltungen endet mit dem jeweils aktuellen Semester. In der der Vorlesungszeit vorlesungsfreien Zeit behält die Einzahlungsquittung ihre Gültigkeit.
Während in der Vorlesungszeit die Einzahlungsquittung nur zur Teilnahme an den explizit angemeldeten Veranstaltungen (s. die auf der Quittung detailliert ausgewiesenen Kursnummern) berechtigt, ist die gleiche Quittung in dem der Vorlesungszeit folgenden vorlesungsfreien Zeitraum für alle Veranstaltungen gültig (Ausnahme: Sonder- oder vermittelte Kurse). Eine weitere Anmeldung bzw. Einzahlung für die Teilnahme an den Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit ist somit nicht mehr nötig.
Bei Sonderkursen, wie Tennis, Segeln, etc. oder Gesundheitskursen, in denen Mehrkosten entstehen, müssen diese Kosten zusätzlich zu dem Grundbetrag von 5,-€ entrichtet werden.Diese Mehrkosten sind bei den entsprechenden Kursen unter dem Punkt "Zusätzliche Kosten" angegeben.
Semesterkarte / Ferienkarte
Die Semesterkarte für den Allgemeinen Hochschulsport berechtigt Sie während des laufenden Semesters alle unlimitierten Veranstaltungen zu besuchen, ohne sich gesondert für diese anmelden zu müssen.
Achten Sie auf die Angabe des Kurstyps limitiert/unlimitiert bei den Detailinformationen zu den Kursen. Die Semesterkarte gilt nur für unlimitierte Veranstaltungen.
Um die Wartezeiten zu verringern, können die Semestertickets auch außerhalb der Anmeldezeiten (jedoch innerhalb der Büro-Öffnungszeiten) erworben werden.
Die Ferienkarte für den Allgemeinen Hochschulsport berechtigt Sie während der jeweils laufenden Vorlesungsfreien Zeit alle Veranstaltungen zu besuchen, ohne sich detailliert (d.h. mit Angabe der Kursnummern) für diese anmelden zu müssen. Das entbindet jedoch nicht von der allgemeinen Anmeldung zum Hochschulsport bzw. der Entrichtung der entsprechenden Beiträge.
In den jeweiligen vorlesungsfreien Zeiten ist es unerheblich, ob es sich um limitierte oder unlimitierte Veranstaltungen handelt.
Der Erwerb einer Ferienkarte ist nur notwendig, wenn keine Anmeldung zu Veranstaltungen im Allgemeinen Hochschulsport während der Vorlesungszeit erfolgt ist. Ansonsten gilt in der vorlesungsfreien Zeit die zu Beginn des Semsters erworbene Einzahlungsquittung.
Karten- und Kostenübersicht für Studierende
Bezeichnung | Gültigkeit | Berechtigung | Preise für |
Semesterkarte | Ganzes Semester | Alle unlimitierten Veranstaltungen | 15,- € |
Ferienkarte | Nur Vorlesungsfreie Zeit | Alle Veranstaltungen | 5,- € |
Einzel- | Ganzes Semester | pro Veranstaltung und Semester (explizit benannte Kurse in der Vorlesungszeit + alle Veranstaltungen in der Vorlesungsfreien Zeit) | 5,- € |
Karten- und Kostenübersicht für Nicht-Immatrikulierte Personen (Hochschulangehörige)
Der entsprechende Grundbeitrag für nicht immatrikulierte Personen beträgt 8,- €.
Bezeichnung | Gültigkeit | Berechtigung | Preise für |
Semesterkarte | Ganzes Semester | Alle unlimitierten Veranstaltungen | 20,- € |
Ferienkarte | Nur Vorlesungsfreie Zeit | Alle Veranstaltungen | 8,- € |
Einzel- | Ganzes Semester | pro Veranstaltung und Semester (explizit benannte Kurse in der Vorlesungszeit + alle Veranstaltungen in der Vorlesungsfreien Zeit) | 8,- € |
Karten- und Kostenübersicht für Nicht-Immatrikulierte Personen (Gäste *)
Der entsprechende Grundbeitrag für nicht immatrikulierte Personen beträgt 10,- €.
Bezeichnung | Gültigkeit | Berechtigung | Preise für |
Semesterkarte* | Ganzes Semester | Alle unlimitierten Veranstaltungen | 25,- € |
Ferienkarte* | Nur Vorlesungsfreie Zeit | Alle Veranstaltungen | 10,- € |
Einzel- | Ganzes Semester | pro Veranstaltung und Semester (explizit benannte Kurse in der Vorlesungszeit + alle Veranstaltungen in der Vorlesungsfreien Zeit) | 10,- € |
* Eine Anmeldung zum Allgemeinen Hochschulsport ist nur für volljährige Personen gegen Hinterlegung einer Haftungsausschlusserklärung möglich!

