Allgemeine Studienbestimmungen
ZUSATZSTUDIUM
SPORT UND BEWEGUNG
Zusammenstellung der
Studienbestimmungen zum Erwerb
von Zertifikaten
im Bereich Sport und Bewegung
Zusammenfassende Darstellung
Inhaltsübersicht:
§ 1 Formale Grundlagen
§ 2 Studienziele
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Einschreibung
§ 5 Information und Beratung
§ 6 Die Studienbereiche und ihre Teilgebiete
§ 7 Studienabschlüsse, -dauer und –umfang
§ 8 Studienleistungen
§ 9 Studienverlaufsplan
§ 10 Inkrafttreten der Studienbestimmung
Das Rektorat hat dem Antrag der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) der Universität Siegen auf Einrichtung eines Zusatzstudiums „Grundlagenzertifikat Sport und Bewegung“ im Bereich Sport und Bewegung für Studierende und Bedienstete der Hochschule und Gasthörerinnen und Gasthörer zugestimmt.
Die vorliegende Studienbestimmung regelt und erläutert die einzelnen Studienmöglichkeiten im Hinblick auf den Erwerb der verschiedenen Zertifikate.
Dieses Zusatzstudiums soll zu Unterrichts- oder Betreuungstätigkeiten im Bereich Sport und Bewegung für Beruf, Schule, Verein, Betrieb, Kirche und weiteren Institutionen qualifizieren. Der erfolgreiche Abschluss wird durch den Erwerb unterschiedlicher Zertifikate dokumentiert. Die Vorteile eines solchen Zertifikates sind für die Absolventinnen und Absolventen abhängig von ihren beruflichen bzw. freizeitorientierten Tätigkeiten: Diese erfordern in den verschiedenen Institutionen individuelle Qualifikationen, um Menschen mit unterschiedlichsten Voraussetzungen bewegungsmäßig betreuen zu können. Zudem können die erworbenen Kenntnisse aus dem Sport- und Bewegungsbereich Grundlage für die fachlich qualifizierte Umsetzung eigener Interessen und Bedürfnisse sein.
Voraussetzungen für dieses Studium sind ...
• die Immatrikulation an der Universität Siegen oder
• ein Beschäftigungsnachweis für die Universität Siegen oder
• die Einschreibung als Gasthörerin bzw. Gasthörer,
und
• eine allgemeine Sporttauglichkeit
Die Einschreibung erfolgt persönlich in der ZB-SB einmalig vor der Anmeldung zur ersten Veranstaltung, mit der das Studium aufgenommen werden soll, bei Frau E. Völkel, AR E 9.2.29, zu deren Sprechzeiten.
Eingeschriebene Personen erhalten die für das Zusatzstudium relevanten Unterlagen ausgehändigt.
Eine individuelle Studienberatung ist bei einzelnen hauptamtlichen MitarbeiterInnen der ZB-SB in deren Sprechstunden möglich.
Termine und weitere Informationen sind im Internet unter www.sport.uni-siegen.de und in den jeweils aktuellen und gültigen Aushängen der ZB-SB im Sportgebäude AR E zu entnehmen. Dort sind auch die jeweiligen Semesterangebote aufgeführt.
§ 6 Die Sportbereiche und ihre Teilgebiete
Die Studienmöglichkeit „Grundlagenzertifikat Sport und Bewegung“ wird zunächst in 5 Bereichen sowie einem Sonderbereich angeboten, die je nach vorhandener Lehrkapazität noch erweitert werden können.
Die einzelnen Bereiche bestehen aus verschiedenen Teilgebieten – zum Beispiel:
Bereich 1 „Basiswissen und sportartübergreifende Qualifikationen“
• Sicherheit im Sport
• Erste Hilfe
• Einführung in die Sportwissenschaft und Trainings-/Bewegungslehre (2x 1 SWS oder 1x 2SWS)
• Gesundheit durch kompensatorischen Sport und Ernährung (2x 1 SWS oder 1x 2SWS)
• Sportpädagogisches Praktikum (semesterbegleitend)
• u.a.................................
Bereich 2 „Sportvielfalt“
• Geräteturnen incl. Le Parkour
• Leichtathletik
• Kleine Spiele
• Große Spiele
• Bewegung vielseitig gestalten
• Koordinationsschulung - Jonglage /Akrobatik/Slackline
• u.a..................................
Bereich 3 „Wasser“
• DLRG (Bronze)
• Anfängerschwimmen
• u.a............................
Bereich 4 "Freizeit und Trends"
• Fitnesstraining an und mit Geräten
• Outdoor
• Freizeitsportliche Angebote in der Ganztagsschule
• Planung/Durchführung von Schulfahrten und Sportfesten
• Koordinationsschulung - Jonglage, Akrobatik, Slackline
• Abenteursport Indoor
• u.a......................
Bereich 5 „Gesundheit/Medizin“
• Gesundheit durch Sport und Ernährung (2x 1 SWS oder 1x 2SWS)
• Erste Hilfe
• Sicherheit im Sport
• Fitnesstraining an und mit Geräten
• Wahrnehmungsschulung und Entspannungsmethoden
• u.a.
Wichtig: Für alle Zertifikate dürfen die einzelnen Teilgebiete nur 1 x angerechnet werden.
Sonderbereich „Übungsleiter-C-Ausbildung Freizeit- und Breitensport“ nach den Vorgaben des LSB NRW - Bestimmungen:
- Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit dem KSB Siegen-Wittgenstein und entspricht den Inhalten des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Erwerb einer ÜbungsleiterInnen-C-Lizenz.
- Eine Einschreibung für das Grundlagenzertifikat (Kleines oder Großes Zertifikat) ist Voraussetzung für die Ausbildungsteilnahme.
- Mit der Anmeldung zur ÜL-C-Lizenz sind neben der Einschreibung zum Grundlagenzertifikat weitere Kosten verbunden (z. Zt. € 90,-)
- Voraussetzung zur Erlangung der ÜL-Lizenz ist das Deutsche Sportabzeichen, maximal 2 Jahre alt bei Einschreibung zur ÜL-C-Lizenz-Ausbildung, oder der Nachweis von adäquaten sportlichen Leistungen. Diese können pro Semester an einem dafür eingerichteten Prüfungstermin der ZB-SB erbracht werden.
- Die Leistungen für die ÜL-C-Lizenz müssen innerhalb von 4 Semestern / 2 Jahren erbracht werden.
- Mit der ersten anzuerkennenden Leistung beginnt die 4-semestrige Frist.
- Rückwirkende Anerkennungen sind möglich. Die Bewertung erfolgt durch die hauptamtlichen Mitglieder der ZB-SB.
- Im Rahmen der ÜL-C-Ausbildung wird unterschieden zwischen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Der Studienumfang besteht aus …
• 6 Pflichtveranstaltungen mit einem Umfang von 10 SWS:
Erste Hilfe, Sicherheit im Sport ( ÜL ) (1 SWS), Kleine Spiele, Vereinsbezogene Themen , Einführung in ausgesuchten themen der Sportwissenschaft (2 x 1 SWS oder 1x 2 SWS) , Gesundheit durch kompensatorischen Sport und Ernährung (2x1 SWS oder 1x 2 SWS),
• mind. 3 Wahlpflichtveranstaltungen mit einem Umfang von 6 SWS, wie Bewegung vielseitig gestalten, Geräteturnen incl. Le Parkour, Leichtathletik, Große Spiele, Wahrnehmungsschulung und Entspannungsmethoden, Schulfahrten/Sportfeste planen und durchführen
§ 7 Studienabschlüsse, -dauer und –umfang
Folgende Zertifikate und eine Lizenz können erworben werden (veränderbar durch Konferenzbeschluss):
1. „Zertifikat Sport und Bewegung“ mit einem Umfang von 6 SWS
Die 6 SWS können beliebig aus den ersten 5 Bereichen gewählt werden.
2. „Zertifikat Sport und Bewegung (klein)“ mit einem Umfang von 14 SWS
Aus dem Bereich 1 - Basiswissen und sportartübergreifende Qualifikationen – müssen insgesamt 6 SWS und aus den Bereichen 2 bis 5 müssen jeweils 2 SWS belegt werden. Dabei ist im Bereich 3 die DLRG Bronze-Ausbildung verpflichtend.
3. „Zertifikat Sport und Bewegung (groß)“ mit einem Umfang von 22 SWS
Aus dem Bereich 1 - Basiswissen und sportartübergreifende Qualifikationen – müssen insgesamt 6 SWS und aus den Bereichen 2 bis 5 müssen jeweils 4 SWS , darunter verpflichtend im Bereich 3 die DLRG Bronze-Veranstaltung, belegt sowie das Deutsche Sportabzeichen (maximal 4 Jahre alt bei Abschluss des letzten erforderlichen Seminars für dieses Zertifikat) oder der Sportpraxistests der ZB-SB erfolgreich absolviert werden.
4. Übungsleiter-C-Lizenz
6 Pflicht- und 3 Wahlpflichtveranstaltungen mit insgesamt 16 SWS sowie das Deutsche Sportabzeichen, max. 2 Jahre alt bei Einschreibung zur Ül-Lizenz, oder den erfolgreichen Sportpraxistest (s.§ 6)
Die Veranstaltungen werden in der Regel als Übungen, Seminare, Praktika oder Exkursionen angeboten.
Die Dauer der Studien ist abhängig von dem angestrebten Zertifikat und wird somit von jeder/jedem Studierenden selbst bestimmt, für die ÜL-Lizenz gilt eine 4-Semster-Frist.
Die Studierenden können ebenso selbst bestimmen, wie viele Teilgebiete sie pro Semester belegen möchten.
Es sollten die Studien für das ‚6- SWS-Zertifikat' in der Regel nach drei Semestern, der Erwerb der Zertifikate (klein) und (groß) nach sechs Semestern abgeschlossen sein.
Der Sonderbereich „ ÜL Freizeit- und Breitensport“ muss nach vier Semestern beendet sein.
Die Studienleistungen sind durch eine regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen sowie durch eine aktive Mitarbeit (u.a. Referat, Protokoll, Test, Planung und/oder Durchführung einer Übungseinheit) zu erbringen.
Die Anwesenheit wird mittels einer Liste festgehalten und überprüft.
Ein für alle Studierenden verbindlicher Studienverlaufsplan kann wegen des individuell unterschiedlichen Studienumfanges nicht erstellt werden.
Bei der Studienplanung sollte berücksichtigt werden, dass einige Veranstaltungen nicht in jedem Semester angeboten werden.
§ 10 Inkrafttreten der Studienbestimmung
Die Studienbestimmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen in Kraft (Fassung vom 1.10.1999).
Letzte Änderung gemäß Konferenzbeschluss vom 22.02.2007.

